Haushaltssatzung 2017

I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung vom 23. Februar 2017 (GBl. S. 99, 100), hat der Gemeinderat am 16. Mai 2017 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen:

§ 1Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit1. den Einnahmen und Ausgaben von je 15.630.300,- €davonim Verwaltungshaushalt 9.926.200,- €im Vermögenshaushalt 5.704.100,- €2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) von 500.000,- €3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0,- €

§ 2Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 2.500.000,- € festgesetzt.

§ 3Die Steuersätze werden festgesetzt1. für die Grundsteuera) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) auf 485 v.H.b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 485 v.H.der Steuermessbeträge.2. für die Gewerbesteuernach dem Gewerbeertrag auf 360 v.H.der Steuermessbeträge.

§ 4Der Stellenplan ist Bestandteil dieser Satzung.II. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Verfügung vom 26. Mai 2017 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 gemäß den §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt und deren genehmigungspflichtigen Teile genehmigt.III.Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 liegt in der Zeit von Montag, den 12. Juni 2017 einschließlich Donnerstag, den 22. Juni 2017 im Rathaus Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer 14, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich aus.IV. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neckarbischofsheim geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Anzeige oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Neckarbischofsheim, den 09. Juni 2017
gez. Tanja Grether, Bürgermeisterin

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr