Grundsteuer: Fälligkeit Jahreszahler

Am 01. Juli 2017 wird die Grundsteuer der Jahreszahler zur Zahlung fällig.

Wir bitten um pünktliche Zahlung, da wir bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erheben müssen.Den Bankabbuchern wird fristgerecht abgebucht.

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