Hinweise zu den Steuerbescheiden für das Jahr 2009

Festsetzung der Grundsteuer
Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide erfolgte ab dem 09.01.2009. In diesem Jahr erhalten alle Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid. Dieser Bescheid ist dann für die Abbucher, bei denen in den Folgejahren keine Änderungen erfolgen, weiterhin gültig. Bitte beachten Sie die Fälligkeitstermine, die auf Ihrem Grundsteuerbescheid ausgewiesen sind.Sie erhalten im Laufe des Jahres keine weiteren Aufforderungen. Um der Stadtkasse das „Arbeitsleben" zu vereinfachen, werden die Steuerpflichtigen gebeten, bei künftigen Überweisungen unbedingt das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen (bei Grundsteuer immer 5.0100.xxxxxx.x) anzugeben.

Hinweis an Grundstückseigentümer bei Änderung der Eigentumsverhältnisse
Die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2009 wurden im Laufe der 3. Woche 2009 ausgetragen.Hierin wird die Grundsteuer für das laufende Jahr festgelegt. Jetzt kann es sein, dass ein Eigentumswechsel im letzten Viertel des Jahres 2008 vollzogen wurde, der im neuen Jahresbescheid noch nicht berücksichtigt wurde. Bitte haben Sie etwas Geduld. Die Änderungen wird die Stadtkasse, sobald der Grundsteuermeßbescheid des Finanzamtes bei der Stadtkasse - Abteilung Steuern und Abgaben - eingegangen ist, umgehend durchführen.

Hundesteuer
Die Hundesteuerbescheide für 2009 wurden den Steuerpflichtigen ebenfalls ab dem 09.01.2009 zugestellt. Die Gebühren für die Hundehaltung setzen sich lt. örtlicher Hundesteuersatzung wie folgt zusammen:
für den Ersthund 63,00 €
für jeden weiteren Hund 126,00 €
Zwingersteuer 159,00 €
Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonat, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Dies ist binnen 4 Wochen dem Steueramt mitzuteilen. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie vom Steueramt gegen eine Gebühr von 5,10 € eine neue Marke.

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