Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2009

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582, ber. 698) in der heute geltenden Fassung hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2008 folgende

HAUSHALTSSATZUNG

für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen.


§ 1

Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit

1. Einnahmen und Ausgaben von je  9.232.000,00 €

davon im Verwaltungshaushalt         7.516.000,00 €
im Vermögenshaushalt                   1.716.000,00 €

2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme

(Kreditermächtigung) i. H. v.              325.000,00 €

3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
in Höhe von                                               0,00 €


§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.500.000,00 €
festgesetzt.

§ 3
Die Steuersätze werden festgesetzt:

1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe (Grundsteuer A) auf 390 v.H.
b) für die Grundsteuer (Grundsteuer B)                                     395 v.H.
auf die Steuermessbeträge

2. für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital auf                      340 v.H.


§ 4
Der Stellenplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 09. Januar 2009 die Gesetzmäßigkeit des Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und die Kreditaufnahme sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite genehmigt.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Anzeige oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Nach § 81 GemO ist die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan an 7 Tagen öffentlich auszulegen.
Der Haushaltsplan 2009 kann in der Zeit von Montag, 19. Januar 2009 bis einschließlich Dienstag, 27. Januar 2009 zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus, Zimmer Nr. 14, eingesehen werden.

Neckarbischofsheim, den 16. Januar 2009
gez.: Hans-Joachim Vogt, Bürgermeister

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