Private Erneuerungsmaßnahmen

Der Schwerpunkt bei der Förderung von Privatmaßnahmen liegt bei der Beseitigung von Missständen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert von Gebäuden nachhaltig erhöhen, hier insbesondere auch die energetische Erneuerung.

Beispiele für Erneuerungsmaßnahmen:

  • Einbau von Sammelheizanlagen
  • Erneuerung von Fenstern durch Doppel- und Isolierverglasung
  • Verbesserung des Wohnungsgrundrisses
  • Einbau und Verbesserung der Elektroinstallation
  • Einbau und Verbesserung von Einrichtungen des Wärme- und Schallschutzes
  • Einbau und zeitgemäße Verbesserung von Sanitäranlagen (Bad, WC, Küche)
  • Verbesserung des Putzes einschließlich neuer Farbgebung und Wärmedämmung
  • Verbesserung der Dachhaut
  • Verbesserung tragender Teile aufgrund ungenügender Gründung

Nicht gefördert werden jedoch reine Schönheitsreparaturen, Unterhaltungsarbeiten und geringfügige Aufwendungen, die dem Eigentümer zumutbar sind sowie Luxusmodernisierungen.

Ist aus städtebaulichen Gründen der Abbruch eines Gebäudes erforderlich, so können dem Eigentümer Entschädigungen gewährt werden.


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