Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer
Zum 15.08.2023 werden die 3. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen zur Zahlung fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Bei den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.