Kontakt
Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
Öffnungszeiten
Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Gaststättenangelegenheiten
Gaststättenerlaubnisse erteilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Ansprechpartner ist Frau Hilzinger, Telefon 06221/522-1328.
Der Antrag ist allerdings über die Stadtverwaltung einzureichen.
Team
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Verfahrensablauf
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag 2fach
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis
- Kopie des Pachtvertrags oder Grundbuchauszug (bei Eigentum)
- Pläne der Gaststätte mit Toilettenanlagen
- steuerliche Zuverlässigkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde und des Finanzamts