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Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
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Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Lebenslagen
Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Sie wollen verreisen oder auch nur ein Paket von der Post abholen? Wir erläutern, wie Sie einen Reisepass oder einen Ausweis beantragen können und was zu tun ist, wenn Sie umziehen, einen Ausweis verlieren oder sich Ihr Name ändert.
Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen (Ausweispflicht). Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass Ausweise und Pässe nicht verlängert werden können. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nur bei Kinderreisepässen möglich, die nach dem 1. November 2007 ausgestellt wurden. Weitere Informationen finden Sie in den entsprechenden Texten und Verfahrensbeschreibungen.
Zugeordnete Verfahren und Dienstleistungen:
- Adressänderung im Personalausweis
- Ausstellung eines Reisepasses für das Kind
- Kinderreisepass
- Namensänderung im Personalausweis bei Heirat
- Namensänderung im Personalausweis bei Scheidung
- Namensänderung im Reisepass bei Heirat
- Namensänderung im Reisepass bei Scheidung
- Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis
- Reisepass oder vorläufiger Reisepass
- Verlust eines Reisepasses oder Personalausweises
- Wohnortänderung im Reisepass

