Kontakt
Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
Öffnungszeiten
Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Veröffentlichungssperre bei Alters- und Ehejubiläen
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Gemeinde bei Ihrem Geburtstag oder Ihrem Ehejubiläum dieses Ereignis sowie weitere Informationen wie beispielsweise Ihren Namen und Ihre Anschrift veröffentlicht und an Presse und Rundfunk weitergibt, so können Sie widersprechen. Hierfür ist keine Begründung erforderlich.
Hinweis: Gemeinden nehmen jedoch nicht jeden runden Geburtstag oder jedes Ehejubiläum zum Anlass für eine Veröffentlichung. Meist erfolgt eine Veröffentlichung frühestens zum 70. Geburtstag oder zum 50. Hochzeitstag ("Goldene Hochzeit").
Die Gemeinden weisen einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung auf das Widerspruchsrecht hin.
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Verfahrensablauf
Sie müssen entweder persönlich oder schriftlich einen Antrag stellen.
Erforderliche Unterlagen
Die Meldebehörde kann zur Überprüfung Ihrer Identität folgende Unterlagen verlangen:
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
Rechtsgrundlage
§ 34 Meldegesetz (MG) (Veröffentlichung und sonstige Nutzung von Daten)
Formular
Veröffentlichungssperre