Sehr geehrte Unionsbürgerin!
Sehr geehrter Unionsbürger!
Am 7. Juni 2009 wird in Deutschland das Europäische Parlament neu gewählt. Wenn Sie nicht in Ihrem Heimatland an der Europawahl teilnehmen, haben Sie das Recht, an Ihrem Wohnort in Deutschland zu wählen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Gehen Sie wählen! Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürgerinnen und Bürger Europas. Es wacht über das Handeln der Europäischen Union.
Für Ihre Teilnahme an der Wahl in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dazu müssen Sie nur folgendes tun:
Stellen Sie auf dem Rathaus Ihres deutschen Wohnortes (in Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer Nr. 5) bis spätestens 17. Mai 2009 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis.
Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Öffnungszeiten bzw. die Postlaufzeiten. Der 17. Mai ist ein Sonntag!
Wenn Sie bereits 1999 oder 2004 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind Sie im Wählerverzeichnis eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Über die weiteren Einzelheiten Ihrer Wahlteilnahme informiert Sie das beiliegende Faltblatt. Informationen in allen weiteren EU-Sprachen erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de.