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Neckarbischofsheim
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 05.05.2009
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 17. März 2009
Die Mitglieder des Gemeinderats erhalten die Niederschrift zur öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.03.2009 in Kopie.
TOP 02
Landessanierungsprogramm
Vorstellung der Planentwürfe für die Helmstadter Straße
Der Gemeinderat hat das Sanierungsgebiet "von-Hindenburg-Straße" um die Helmstadter Straße erweitert. Ziel war es dabei, die Situation insbesondere im rechten Bereich der Helmstadter Straße zu verbessern.
Um zu einer Neugestaltung und Vermarktung der betroffenen Grundstücksflächen zu kommen bedarf es einer Planung,die es zu entwickeln gilt.
Das Büro Modus Consult wird in der Sitzung Vorschläge zu dieser Planung unterbreiten.
Es sollen in der Sitzung nur die Entwicklungskonzepte vorgestellt und die Meinung des Gemeinderats dazu gehört werden.
Eine Beschlussfassung erfolgt nicht.
TOP 03
Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg über die überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Stadt Neckarbischofsheim in den Haushaltsjahren 2003 bis 2006
Die überörtliche Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg für die Jahre 2003 bis 2006 erfolgte – mit Unterbrechungen – im Zeitraum vom 13. Februar bis 15. April 2008. Der Prüfungsbericht wurde der Stadt Neckarbischofsheim am 07. Januar 2009 zugestellt. Auf Grund der sehr starken zeitlichen Belastung der Fachämter konnte eine zeitnahe Stellungnahme bisher noch nicht abgegeben werden.
Wie aus dem Prüfungsbericht zu entnehmen ist, waren die finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt im Prüfungszeitraum (2003 bis 2006) nach den Anforderungen einer gesicherten und stetigen Aufgabenerfüllung (§§ 77 und 78 GemO) nicht nur wegen des be-sonders schlechten Ergebnisses im Jahr 2005 angespannt.
Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf einzelne ausgewählte, vor allem fi-nanzwirksame Bereiche und im Übrigen auf Stichproben beschränkt (§ 15 GemPrO), wobei die Prüfer einen guten Eindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung gewinnen konnten. Es wurde insgesamt gesehen gesetzes- und ordnungsgemäß gearbeitet.
Die näheren Ausführungen hierzu entnehmen Sie bitte dem beigefügten Prüfungsbericht.
Die Verwaltung bezieht sich bei ihrer Stellungnahme auf die mit „A“ besonders gekennzeich-neten Randnummern, die wesentliche Anstände betreffen, und die im Prüfungszeitraum nicht ausgeräumt werden konnten. Zu diesen Feststellungen hat die Stadt Neckarbischofsheim entsprechend gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg Stellung zu nehmen.
Die Stellungnahmen wurden, wo es sich um persönliche Belange Einzelner geht, dem nicht-öffentlichen Teil der Tagesordnung zugeordnet.
TOP 04
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2008
Im Rahmen der Abschlussarbeiten für die Jahresrechnung 2008 sind auf das folgende Jahr diejenigen Mittel zu übertragen, die im Jahre 2008 beauftragt wurden, jedoch erst im Jahre 2009 abgerechnet werden konnten. Es handelt sich hierbei ausschließlich um begonnene Maßnahmen, die noch abgeschlossen werden müssen. Die Finanzierung der Einnahmen und Ausgaben war im Haushaltsplan 2008 mit entsprechenden Ansätzen eingeplant.
Die Verwaltung schlägt vor, im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten zur Jahresrechnung 2008 die unten stehenden Hauhaltsreste zu bilden.
Einnahmen
|
2.2300.361100-002 |
Adolf-Schmitthenner-Gymnasium |
411.000,00 € |
|
2.3610.361000-001 |
Historische Gebäude |
99.000,00 € |
|
2.3610.361100-001 |
Historische Gebäude |
36.000,00 € |
|
2.3610.361000-100 |
Stadtsanierung |
236.000,00 € |
|
2.9100.377100-001 |
Allgemeine Finanzwirtschaft |
435.000,00 € |
|
|
|
|
|
Ausgaben |
|
|
|
2.2300.950000-002 |
Adolf-Schmitthenner-Gymnasium |
284.000,00 € |
|
2.3610.950000-001 |
Historische Gebäude |
53.000,00 € |
|
2.5800.950000-001 |
Parkanlagen u. öfftl. Grünflächen |
52.000,00 € |
|
2.5800.950000-002 |
Parkanlagen u. öfftl. Grünflächen |
3.000,00 € |
|
2.6150.950000-100 |
Stadtsanierung |
285.000,00 € |
|
2.6300.950000-001 |
Gemeindestrassen |
136.000,00 € |
|
2.7000.950000-001 |
Abwasserbeseitigung |
41.000,00 € |
|
2.7710.935000-001 |
Bauhof |
4.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Bildung der o.a. Haushaltsreste für das Haushaltsjahr 2008 zu.
TOP 05
Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Ausga-ben im Haushaltsjahr 2008
In der Anlage zu diesem TOP fügen wir dem Gemeinderat die Aufstellung der über- und au-ßerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2008 anbei.
Nach § 84 GemO sind überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben zulässig, wenn ein dringendes Bedürfnis besteht und die Deckung gewährleistet ist oder wenn die Ausgabe unabweisbar ist und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht. Sind die Ausgaben nach Umfang oder Bedeutung erheblich, bedürfen sie der Zustimmung des Gemeinderats.
§ 82 Abs. 2 GemO (Nachtragssatzung) bleibt unberührt, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplans erheblichen Umfang geleistet wurden.
Dies ist im Haushaltsjahr 2008 nicht der Fall, da der Ausgleich durch die erhöhte andere Ein-nahmen gewährleistet ist.
Dennoch möchte die Verwaltung die über- und außerplanmäßigen Ausgaben, die insgesamt 128.528,52 € (= 6,57% Überschreitung des Planansatzes von 1.955.000,00 €) betragen, durch den Gemeinderat bestätigt wissen, damit nicht bei der Vorlage der Jahresrechnung 2008, die voraussichtlich zur Sitzung am 23. Juni 2009 vorgelegt werden kann, größere Probleme auftauchen. Die geplante Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögens-haushalt (= 600.000,00 €) wird um ca. 600.000,00 € (= 1,2 Mio. €) überschritten, so dass die Deckung der Ausgaben gewährleistet ist.
Durch die neue Organisationsstruktur der Verwaltung, Neuverteilung der Aufgaben auf das Bürger- und Bauamt und die Zentralstelle zum 01.01.2008, und die damit verbundene Mehr-belastung durch Fortbildungsmaßnahmen des Zentralstellenleiters, wurde es versäumt, den Gemeinderat rechtzeitig über die über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu informieren. Dies soll mit diesem TOP nachgeholt und damit auch die nachträgliche Zustimmung einge-holt werden.
TOP 06
Errichtung von Photovoltaikanlagen im städtischen Bauhof und auf dem Kommunalen Kindergarten Untergimpern
Der Ausschuss für Technik, Natur und Umwelt wurde davon unterrichtet, dass auf das neue errichtete Dach zwischen den beiden Hallen im städtischen Bauhof eine Photovoltaikanlage errichtet werden kann.
Die Verwaltung wurde beauftragt, das Thema für den Gemeinderat aufzuarbeiten.
Die Firma Elektro-Proissl hat uns zwischenzeitlich sowohl ein Angebot als auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zukommen lassen.
Herr Proissl schlägt vor, auch auf das Dach des Kommunalen Kindergarten in Untergimpern eine Anlage zu installieren. Die Berechnungen hierzu fügen wir ebenfalls bei.
Bei einer Finanzierung und einem garantierten Einspeisepreis von 20 Jahren ergibt sich folgendes Ergebnis:
|
Anlage |
Leistung |
Herstellungskosten |
voraussichtlicher |
|
Bauhof |
6,6 kWp |
32.000,00 € |
12.500,00 € |
|
Kindergarten Untergimpern |
10,12 KWp |
47.000,00 € |
23.000,00 € |
Insgesamt kann mit einem voraussichtlichen Ertrag von rund 35.500,00 € gerechnet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden Anlagen durch die Fa. Proissl zu installieren.
Sollte der Gemeinderat zu dem Ergebnis kommen, die Anlagen nicht selbst betreiben zu wollen, könnten die Dachflächen für Private zur Verfügung gestellt werden.
TOP 07
Erweiterung Bebauungsplan Gewerbegebiet „Bitzwiesen“
a) Aufstellungsbeschluss
Wie schon in verschiedenen Sitzungen angesprochen hat die Gemeinde derzeit kei-ne ausgewiesenen Gewerbeflächen. Um ein neues Gewerbegebiet auf der Gemar-kung Neckarbischofsheim auszuweisen fehlt es uns derzeit an den notwendigen fi-nanziellen Mitteln.
Aktuell liegt uns eine konkrete Anfrage eines Bauwilligen vor. Um nun rasch an mög-liche und finanzierbare Gewerbeflächen zu kommen, schlagen wir vor, die Grundstü-cke, die an den Wendehammer des bestehenden Gewerbegebietes „Bitzweg“ an-schließen teilweise mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einzubeziehen.
Es handelt sich hierbei um die Grundstücke Flst. Nrn. 792, 794, 796, 791 teilweise, 798, 4562 und 4565.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Erweiterung des beste-henden Gewerbegebiets „Bitzweg“ um die Grundstücke Flst. Nrn. 791 teilweise, 792, 794, 796, 798, 4562 und 4565.
b) Beschluss einer Veränderungssperre
2003 Änderung der BauNVO
Überprüfung, diese in den Bebauungsplan „Bitzweg“ übergehen zu lassen
Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Bitzweg“
Auf Grund von § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in der Bekanntmachung der Neufas-sung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 21.12.2006 (BGBI. I S. 3316), i. V. m. § 4 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i.d.F. vom 24.07.2000 (GVBI. S. 582), geändert durch Fesetz vom 14.02.2006 (GB1. S. 20) mW.v. 18.02.2006 hat der Gemeinderat der Stadt Ne-ckarbischofsheim in öffentlicher Sitzung am 05.05.2009 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bitzweg“ wird eine Veränderungssperre angeordnet.
§ 2
Räumlicher Geltungsbereich
Für den räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre ist der Lageplan vom 05.05.2009 maßgebend.
§ 3
Inhalt und Rechtswirkungen der Veränderungssperre
(1) Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen:
1. Vorhaben i. S. des § 29 BauGB oder bauliche Anlagen nicht beseitigt;
2. keine erheblichen oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmi-gungs, zustimmungs- oder anzeigepflichtig ist, vorgenommen werden.
(2) Vorhaben, die vor dem In-Kraft-Treten der Veränderungssperre baurechtlich ge-nehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausge-übten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.
(3) In Anwendung von § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden, wenn keine überwiegenden öffentlichen Belange entgegenstehen. Die Entscheidung hierüber trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
§ 4
In-Kraft-Treten
Die Satzung über die Anordnung der Veränderungssperre tritt am Tag nach der öf-fentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 16 Abs. 2 BauGB).
§ 5
Geltungsdauer
Für die Geltungsdauer der Veränderungssperre ist § 17 BauGB maßgebend.
Neckarbischofsheim, den 05. Mai 2009
Vogt, Bürgermeister
TOP 08
August-Schütz-Freibad des Turnvereins Neckarbischofsheim
hier: Zustimmung zum Ausgleich des Defizits aus dem Schwimmbadbetrieb 2008
Mit Schreiben vom 25. März 2009 hat der Turnverein 09 Neckarbischofsheim e.V. mitgeteilt, dass die Badesaison 2008 im vereinseigenen August-Schütz-Freibad mit einem Fehlbetrag in Höhe von 8.850,96 € (Vorjahr: 10.634,56 €) abgeschlossen hat.
Die Schwimmbadkasse wurde von den Kassenprüfern geprüft, und auf der Generalver-sammlung des Turnverein 09 Neckarbischofsheim am 13. März 2009 für uneingeschränkt in Ordnung befunden.
Der Turnverein bittet darum, den Fehlbetrag für das Jahr 2008 durch die Stadt Neckarbi-schofsheim auszugleichen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Ausgleich des Defizits aus dem Schwimmbadbetrieb 2008 im August-Schütz-Freibad des Turnverein Neckarbischofsheim in Höhe von 8.850,96 € zu.
Anmerkung:
Die Haushaltsmittel stehen in Höhe von 15.000 Euro (HH.St. 1.5510.700000) im Haushaltsjahr 2008 zur Verfügung.
TOP 09
Auftragsvergabe Neugestaltung westlicher Friedhofvorplatz Hölderlinstraße in Neckarbischofsheim
Wie bereits in der Gemeinderatssitzung vom 17.02 2009 vorgestellt , werden wir im Zuge der Baumaßnahmen Neudel und Erschließung Eichertstal den westlichen Friedhofvorplatz neu gestalten.
Da die Fa. Naumann in diesem Bereich für die MVV sowie EnBW den Hausanschluss für die neu errichtete Produktionshalle der Fa. Neudel hergestellt hat und dadurch bereits Aufgrabungen durchgeführt hat , wäre es Sinnvoll , aus Gründen der späteren Gewährleistung und Fertigstellung der Hölderlinstraße der vor Ort arbeitenden Fa. Naumann den Auftrag für die Neugestaltung des Friedhofvorplatzes zu den submitierten Preisen des Baugebiet Eichertstal zu vergeben.
Die Kosten ,die aus Restmitteln der Baumaßnahme Helmstadter Straße finanziert werden soll , belaufen sich auf ca. brutto 38.000 EUR.
Restmittel Helmstadter Straße stellen sich wie folgt zusammen:
|
Im HH – 2008 für Helmstadter Straße eingestellt |
180.000,00 EUR |
|
Maßnahme abgerechnet am 31.03.2009 |
142.226,25 EUR |
|
Restbetrag für o.g. Maßnahme |
37.773,75 EUR |
TOP 10
Auftragsvergabe der Kanal – und Straßenbauarbeiten „BA 1“ für die Sanierung der Oberen Turmstraße in Neckarbischofsheim
Die Stadt Neckarbischofsheim hat die Arbeiten für der Kanal – und Straßenbauarbeiten
„BA 1“für die Sanierung der Oberen Turmstraße mit Kanalumbau vor ASG öffentlich ausgeschrieben.
Insgesamt haben 5 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und abgeholt.
Am Donnerstag, den 10.04.2009 um 10:00Uhr wurden die Angebote eröffnet. Nach rechnerischer Überprüfung ergab sich folgende Bieterreihenfolge:
|
1. |
Fa. Riedlberger , Steinsfurt |
345.049,31 EUR (brutto) |
|
2. |
Fa. Hauck , Waibstadt |
379.920,53 EUR (brutto) |
|
3. |
Fa. HLT , Neckargerach |
388.267,37 EUR (brutto) |
|
4. |
Fa. HF Bau , Limbach |
416.087,78 EUR (brutto) |
|
5. |
Fa. Meny Bau , Mosbach |
416.997,90 EUR (brutto) |
Zeitgleich wurden auch die Arbeiten für die Erneuerung der Wasserleitung vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach ausgeschrieben und ebenfalls am 10.04.2009 um 11:00Uhr eröffnet .Auch hier hatte die Fa. Riedlberger das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Auftrag erhalten ,so dass die komplette Maßnahme mit einer Firma fertiggestellt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, nach der Gewährung einer Investitionshilfe aus dem Ausgleichstock , gemäß .Antrag vom 13.02.2009 den Auftrag der Kanal – und Straßenbauarbeiten „BA 1“ für die Sanierung der Oberen Turmstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den günstigsten Bieter, der Fa. Riedlberger aus Steinsfurt mit der Angebotssumme von brutto 345.049,38 EUR zu vergeben.
TOP 11
Verkaufsoffener Sonntag in Neckarbischofsheim am 26.07.2009
hier: Beschluss über die Satzung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckarbischofsheim anlässlich des Altstadtfestes am 26. Juli 2009
Erstmals zum Altstadtfest im Jahre 1997 wurde eine Verordnung des Bürgermeisteramts Neckarbischofsheim über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckar-bischofsheim anlässlich des Altstadtfestes erlassen. Die Resonanz der Gewerbetreibenden war so gut, dass weitere Verordnungen anlässlich der jährlichen Kirchweihfeste und der bisherigen Altstadtfeste durch den Gemeinderat verabschiedet wurden.
Wir fügen in der Anlage die Satzung für das diesjährige Altstadtfest, das am Wochenende 25. und 26. Juli stattfindet anbei und bitten den Gemeinderat um Zustimmung zu dieser Satzung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckarbischofsheim anlässlich des Altstadtfestes am 26. Juli 2009 zu.
TOP 12
Verkaufsoffener Sonntag in Neckarbischofsheim am 20.09.2009
hier: Beschluss über die Satzung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckarbischofsheim anlässlich der Kirchweih am 20. September 2009
Erstmals zum Altstadtfest im Jahre 1997 wurde eine Verordnung des Bürgermeisteramts Neckarbischofsheim über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckar-bischofsheim anlässlich des Altstadtfestes erlassen. Die Resonanz der Gewerbetreibenden war so gut, dass weitere Verordnungen anlässlich der jährlichen Kirchweihfeste und der bisherigen Altstadtfeste durch den Gemeinderat verabschiedet wurden.
Wir fügen in der Anlage die Satzung für die diesjährige Kirchweih, die am Wochenende 18. bis 21. September stattfindet anbei und bitten den Gemeinderat um Zustimmung zu dieser Satzung.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen in der Stadt Neckarbischofsheim anlässlich der Kirchweih am 20. September 2009 zu.