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Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
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Stimmenrahmen des Wählers bei der Gemeinderatswahl 2009
Wir möchten den Wählerinnen und Wählern für die am Sonntag, dem 7. Juni 2009 stattfindenen Gemeinderatswahlen Hinweise für die Stimmabgabe geben.
Der Wähler hat so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind.
Lt. Hauptsatzung der Stadt Neckarbischofsheim sind 14 Mitglieder des Gemeinderats, und zwar
10 Vertreter für den Wohnbezirk Neckarbischofsheim,
2 Vertreter für den Wohnbezirk Helmhof,
2 Vertreter für den Wohnbezirk Untergimpern zu wählen.
Der Wähler kann nur Bewerbern Stimmen geben, deren Name in einem der beiden amtlichen Stimmzetteln vorgedruckt ist, nämlich Bewerbern des Wahlvorschlags der Freie Wähler – FW/Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD (FW/SPD) bzw. der Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU/Unabhängige Wähler – UW (CDU/UW).
Der Wähler kann einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (= kummulieren). Der Wähler kann auch in den Wohnbezirken Helmhof und Untergimpern bis zu zwei Bewerbern je 3 Stimmen vergeben.
Der Wähler darf aber in einem Wohnbezirk nur so viele Bewerber wählen, wie nach der Hauptsatzung Vertreter zu wählen sind (siehe oben). Es dürfen also im Wohnbezirk Neckarbischofsheim nicht mehr als 10 Bewerbern Stimmen gegeben werden (keine 11 und mehr Bewerber). In den Wohnbezirken Helmhof und Untergimpern dürfen nicht mehr als 2 Bewerbern Stimmen gegeben werden (keine 3 und mehr Bewerber).
So könnte der Wähler seine Stimmen vergeben:
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1. |
Er wählt nur Bewerber des Wohnbezirks Neckarbischofsheim und gibt |
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beispielsweise 7 Bewerbern je 2 Stimmen |
= 14 Stimmen |
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2. |
Er wählt Bewerber aller drei Wohnbezirke, dabei gibt er beispielsweise |
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im Wohnbezirk Neckarbischofsheim 3 Bewerbern je 3 Stimmen |
= 9 Stimmen, |
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im Wohnbezirk Helmhof 2 Bewerbern je 1 Stimme |
= 2 Stimmen, |
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im Wohnbezirk Untergimpern 1 Bewerber 3 Stimmen |
= 3 Stimmen, |
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insgesamt somit |
= 14 Stimmen |
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3. |
Er wählt nur Bewerber der Wohnbezirke Neckarbischofsheim und Untergimpern, |
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im Wohnbezirk Neckarbischofsheim 8 Bewerbern je 1 Stimme |
= 8 Stimmen, |
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im Wohnbezirk Untergimpern 2 Bewerbern je 3 Stimmen |
= 6 Stimmen |
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insgesamt somit |
= 14 Stimmen |
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4. |
Er wählt Bewerber aller drei Wohnbezirke, dabei gibt er beispielsweise |
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im Wohnbezirk Neckarbischofsheim 2 Bewerbern je 1 Stimme |
= 2 Stimmen, |
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im Wohnbezirk Helmhof 2 Bewerbern je 3 Stimmen |
= 6 Stimmen, |
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im Wohnbezirk Untergimpern 2 Bewerbern je 3 Stimmen |
= 6 Stimmen, |
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insgesamt somit |
= 14 Stimmen |
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5. |
Der Wähler kann auch durch Ankreuzen des Feldes für die Kennzeichnung eines Stimmzettels im ganzen seinen Wählerwillen kundtun bzw. einen Stimmzettel leer abgeben. |
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Dann erhalten auf dem Stimmzettel der Freien Wähler – FW/Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD (FW/SPD) |
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im Wohnbezirk Neckarbischofsheim die Bewerber |
Nr. 1 bis 10 |
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im Wohnbezirk Helmhof der Bewerber |
Nr. 11 |
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und im Wohnbezirk Untergimpern der Bewerber |
Nr. 12 |
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je eine Stimme (= 12 Stimmen). 2 Stimmen hat der Wähler auf dem Stimmzettel allerdings „verschenkt“. |
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Auf dem Stimmzettel der Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU/Unabhängige Wähler – UW (CDU/UW) erhalten |
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im Wohnbezirk Neckarbischofsheim die Bewerber |
Nr. 1 bis 9 |
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im Wohnbezirk Helmhof die Bewerber |
Nr. 10 und 11 |
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und im Wohnbezirk Untergimpern die Bewerber |
Nr. 12 und 13 |
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je eine Stimme (= 13 Stimmen). 1 Stimme hat der Wähler auf diesem Stimmzettel ebenfalls „verschenkt“. |
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6. Der Wähler kann auch Bewerber von einem anderen Wahlvorschlag übernehmen. Hierbei ist darauf zu achten, daß der zu panaschierende Bewerber auch für den Wohnbezirk zu wählen ist.
Der Wähler kann keinen Bewerber des Wohnbezirks Neckarbischofsheim zum Wohnbezirk Helmhof oder Untergimpern panaschieren !!
Bitte beachten Sie:
Ihre Stimmabgabe für einen Wohnbezirk ist ungültig, wenn Sie für diesen mehr Bewerbern Stimmen gegeben haben, als Vertreter für diesen Wohnbezirk zu wählen sind !!
Ihr Stimmzettel ist ungültig, wenn Sie insgesamt mehr als 14 Stimmen abgegeben haben, wenn Sie ihn ganz durchstreichen, durchreißen oder durchschneiden oder einzelne Wohnbezirke abtrennen !!
Auch wenn Sie beide Stimmzettel für Ihre Stimmabgabe verwenden, dürfen Sie nicht mehr als insgesamt 14 Stimmen abgeben.
Falls noch Unklarheiten über den Wahlmodus für die Kommunalwahlen bestehen, können Sie sich gerne an das Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim, Rathaus, Tel.: 07263/60730 Herrn Hack wenden.