Kontakt
Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim
Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
Öffnungszeiten
Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
mehr...
Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.09.2009
TOP 01
Verpflichtung des neuen Gemeinderats
Die bei der Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 neu gewählten Stadträtinnen und Stadträte wurden in der Sitzung am 21. Juli 2009 durch Bürgermeister Hans-Joachim Vogt verpflichtet. Stadtrat Erhard Rupprecht fehlte bei dieser Sitzung krankheitsbedingt, weshalb Bürgermeister Vogt in der Sitzung den wieder gewählten Gemeinderat auf die Wichtigkeit und Bedeutung der Verpflichtung hinweisen und ihn über die seine aus der Übernahme des Amtes erwachsenden Pflichten belehren wird. Den zu Verpflichtenden wird daraufhin die Verpflichtungsformel vorgelesen. Nachdem er erklärt hat, den Inhalt verstanden zu haben, muss er die ihm vorgesprochenen Worte wiederholen. Die Verpflichtungsformel lautet:
„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Stadt Neckarbischofsheim gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das der Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Durch Bürgermeister Vogt wird der neue Stadtrat per Handschlag verpflichtet und ihm die Verpflichtungsurkunde ausgehändigt. Zum Abschluss wird eine Niederschrift über die Verpflichtung des Stadtrats erstellt.
TOP 02
40-jähriges Dienstjubiläum von Frau Erika Leinberger
Frau Erika Leinberger vollendet am 15. September 2009 eine 40-jährige Dienstzeit im öffentlichen Dienst. Aus diesem Grund hat das Personalamt der Stadt Neckarbischofsheim beim Staatsministerium Baden-Württemberg die Ausfertigung der Dankurkunde beantragt, welche vom Ministerpräsidenten des Landes Baden-Württemberg ausgefertigt und unterzeichnet wurde. Bürgermeister Vogt wird in der Sitzung die Ehrung der langjährigen Beschäftigten Erika Leinberger vornehmen.
Einige berufliche Stationen von Frau Erika Leinberger:
|
12.04.1965 bis 11.04.1968 |
Ausbildung als Verwaltungsangestellte bei der ehemals selbständigen Gemeinde Flinsbach |
|
12.04.1968 bis 25.05.1968 |
Arbeitsverhältnis bei der Gemeinde Flinsbach |
|
27.05.1968 bis heute |
Verwaltungsangestellte bei der Stadt Neckarbischofsheim Unterbrechung durch die Geburt der beiden Söhne Jochen und Timo von 1971 bis 1976 |
Frau Leinberger hat, wie bereits die ausgeschiedene ehemalige Bürgermeistersekretärin Edith Bräumer, vier Bürgermeister in Neckarbischofsheim erlebt:
|
Albert Kumpf |
4 Jahre |
|
Günter Burkhardt |
16 Jahre |
|
Rolf Geinert |
14 Jahre |
|
Hans-Joachim Vogt |
5 Jahre |
Seit 1976 war Frau Leinberger ausschließlich im Grundbuchamt der Stadt Neckarbischofsheim tätig. Seit dem 01. Juni 2009 befindet sich Frau Leinberger in der Freistellungsphase ihres Altersteilzeit-Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Neckarbischofsheim und wird zum 31. August 2011 aus den Diensten der Stadt Neckarbischofsheim ausscheiden.
TOP 03
Zustimmung zu den Sitzungsniederschriften vom 21. Juli 2009
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die beiden Niederschriften der Gemeinderatssitzungen vom 21. Juli 2009 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu diesen Niederschriften (Gemeinderat alt) und (Gemeinderat neu) Stellung nehmen.
TOP 04
Benennung von Mitgliedern für den Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt
Für den Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt sind von der Stadt Neckarbischofsheim nach der Gemeinderatswahl, ein Mitglied und dessen Stellvertreter für den Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt zu benennen. In der letzten Sitzung des Gemeinderats hat der Gemeinderat der Vorgehensweise dahingehend zugestimmt, dass die bisherigen Mitglieder aus Neckarbischofsheim, Stadtrat Hans Rossel (CDU/UW) und Stadtrat Hans Peter Jelinek (FW/SPD) als dessen Stellvertreter, dem GVV Waibstadt vorab gemeldet werden und der Beschluss über die Benennung in der heutigen Sitzung nachgeholt wird.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Benennung von Stadtrat Hans Rossel als Mitglied für den Gutachter-ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt und Stadtrat Hans Peter Jelinek als dessen Vertreter zu.
TOP 05
Vorstellung der Ergebnisse aus der Ideenwerkstatt familienfreundliches Neckarbischofsheim
Beratung des weiteren Vorgehens
Nach dem Termin der Ideenwerkstatt am 28. März diesen Jahres haben wir dem Gemeinderat die bisher erarbeiteten Unterlagen zur Verfügung gestellt. Vom KVJS wird Herr Reuter in der Sitzung anwesend sein, um die erarbeiteten Schwerpunkte vorzustellen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
TOP 06
Beratung und Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan 2009
Im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturpaketes II des Bundes wurden vor dem Hintergrund einer stark nachlassenden Konjunktur, Mittel für zusätzliche kommunale Investitionen in den Jahren 2009 und 2010 bereitgestellt. Die Vorgaben nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes (ZuInvG) hat das Land Baden-Württemberg entsprechend umgesetzt. Um die Zusätzlichkeit der kommunalen Investitionen zu dokumentieren, bedarf es grundsätzlich eines Nachtragshaushaltes, der lediglich die Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II enthalten soll. Allerdings macht es die neue Steuerschätzung des Bundes notwendig, wegen der wegbrechenden Steuereinnahmen ebenfalls einen Nachtragshaushaltsplan zu erlassen. Der vorgelegte Entwurf des Nachtragsplans für das Haushaltsjahr 2009 beinhaltet alle bisher absehbaren Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben. Durch den 1. Nachtragshaushalt der Stadt Neckarbischofsheim für das Haushaltsjahr 2009 ändert sich das Volumen des Gesamthaushalts auf 9.591.000,00 €. Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben jeweils 7.293.500,00 € und auf den Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben jeweils 2.297.500,00 €. In Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ist der 1. Nachtragshaushaltsplan 2009 jeweils ausgeglichen.
Übersicht über das Gesamtvolumen 2009
|
|
Ansatz neu |
Ansatz bisher |
Differenz |
|
Verwaltungshaushalt |
7.293.500,00 € |
7.516.000,00 € |
-222.500,00 € |
|
Vermögenshaushalt |
2.297.500,00 € |
1.716.000,00 € |
581.500,00 € |
|
Gesamtvolumen |
9.591.000,00 € |
9.232.000,00 € |
359.000,00 € |
Große Veränderungen ergeben sich im Verwaltungshaushalt, der von Mindereinnahmen bei den Steuern in Höhe von 221.000,00 € betroffen ist. Aber auch im Vermögenshaushalt sind mit der energetischen Sanierung des Hallenbades und der Sanierung der Straßenbeleuchtung erhebliche Neu-Investitionen in Höhe von 412.000,00 € geplant. Zum Ausgleich des Haushalts 2009 ist es notwendig, die erst im Haushaltsjahr 2008 angesparte Rücklage in Höhe von 1.136.720,01 € um 820.400,00 €€ auf dann noch 316.320,01 € zu verringern. Des Weiteren ist eine Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 33.500,00 € notwendig, um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können. Dies bedeutet wiederum, dass der Verwaltungshaushalt nicht die gesetzliche Mindestanforderung erfüllt, nämlich so viel Mittel zu erwirtschaften, dass damit die ordentlichen Tilgungen (Plan 2009: 207.600,00 €) gewährleistet werden können. Der vorliegende Planentwurf zum Nachtragshaushalt 2009 muss noch mit dem Kommunalrechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis abgestimmt werden. Die Erläuterungen zu den Planansätzen fügen wir dieser Vorlage bei.
Aufgrund § 82 in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat der Gemeinderat am 15. September 2009 folgende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 beschlossen:
NACHTRAGHAUSHALTSSATZUNG für das Haushaltsjahr 2009
§ 1 Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
1. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes vermindern sich je um 222.500,00 € auf 7.293.500,00 €
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhen sich je um 581.500,00 € auf 2.297.500,00 €
Im Übrigen bleiben die Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 16. Dezember 2008 unverändert.
Neckarbischofsheim, den 15. September 2009
Hans-Joachim Vogt
Bürgermeister
TOP 07
Sanierungsgebiet „Ortskern“ im Stadtteil Untergimpern
hier: Wiederholungsantrag zur Aufnahme ins Landessanierungsprogramm
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.10.2008 beschlossen, einen Antrag auf Förderung der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „Ortskern Untergimpern“ zu stellen. Mit Schreiben vom 27.03.2009 teilte uns das Regierungspräsidium Karlsruhe mit, dass der Antrag für das Sanierungsprogramm 2009 keine Berücksichtigung ge-funden hat. Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob ein Wiederholungsantrag für das Jahr 2010 gestellt werden soll. Über die Aussichten, auf eine mögliche Aufnahme in das Programmjahr 2010, kann bisher weder von uns noch vom Regierungspräsidium ei-ne Aussage getroffen werden. Den Fraktionen sind die Antragsunterlagen 2009 bekannt. Die vorgenommen Ände-rungen für einen neuen Antrag entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Zuwendungsfä-higen Gesamtkosten in Höhe von 1.209.500 EUR sind unverändert geblieben.
TOP 08
Schulzentrum Neckarbischofsheim
a) Sanierung Kleinspielfeld beim Adolf-Schmitthenner-Gymnasium
hier: Auftragsvergabe
Im Rahmen der unterschiedlichen Sanierungsmaßnahmen im und um das Adolf-Schmitthenner-Gymnasium konnten wir nach der Bewilligung von Mitteln aus der Sportförderung und des Ausgleichsstocks die Arbeiten zur Sanierung des Kleinspiel-feldes ausschreiben. Aus den Mitteln der Sportförderung haben wir einen Betrag in Höhe von 18.481,00 EUR bewilligt bekommen. Der Ausgleichstock hat uns eine Förderung in Höhe von ca. 54 % der berücksich-tungsfähigen Ausgaben in einem vorläufigen Bewilligungsbescheid zugesprochen. Die Arbeiten wurden in der Rhein-Neckar-Zeitung, der Heilbronner Stimme und im Subreport ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung erfolgte am 08.09.09 um 10:00 Uhr. Neben der Sanierung des Kleinspielfeldes haben wir uns auch eine Bedarfposition für die Entwässerungsrinne entlang der Feuerwehrzufahrt anbieten lassen. Diese muss auf alle Fälle im Rahmen der Sanierung des Zufahrtsweges ausgeführt wer-den. Folgende Firmen haben die Ausschreibungsunterlagen angefordert bzw. direkt auf dem Rathaus abgeholt:
1. Herbst Immo GmnH, Garten- und Landschaftsbau Silostr. 56-58, 65929 Frankfurt
2. Bonasch, Stephan+Dietmar Sportstättenbau Hirschstr. 47, 73663 Berglen-Hößlinswart
3. Gebrüder Becker GmbH, Gottfried-Keller-Str. 2, 65232 Taunusstein
4. Becker GmbH Garten- und Landschaftsbau, Im Rohrbusch 5, 74939 Zuzenhausen
5. HFP GmbH Co. Garten- und Landschaftsbau Alte Str. 1, 74838 Limbach
Die eröffneten Angebote liegen derzeit zur Prüfung beim Büro Michael Hink. Zu den Fraktionssitzungen werden wir das Prüfungsergebnis vorlegen.
b) Einrichtung einer Cafeteria/Mensa
hier: Auftragsvergabe zur Einrichtung einer Spülküche
Zur Einrichtung der erforderlichen Spülküche hat das Ingenieurbüro insgesamt 7 An-gebote eingeholt.
1. Firma Meiko 13.336,52 EUR
2. Firma Hobart 14.650,80 EUR
3. Firma Schafferer & Co.KG 14.877,00 EUR
4. Firma H. Baschang GmbH 15.459,32 EUR
5. Firma Hachtel GmbH 16.379,20 EUR
6. Zintel Söhne GmbH 18.708,48 EUR
Mit dem günstigsten Bieter der Fa. Meiko haben wir nochmals ein Gespräch geführt. Hierbei konnten wir eine Reduzierung des Angebots erreichen. Es liegt nun bei brutto 11.810,92 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe zur Einrichtung einer Spülküche zum geprüften Angebotspreis von brutto 11.810,92 EUR an die Firma Meiko zu.
c) Einrichtung einer Cafeteria/Mensa
hier: Auftragsvergabe für die Anschaffung der Möblierung
Die Angebotsauswertung der beschränkten Ausschreibung zur Anschaffung von Ti-schen und Stühlen für die Cafeteria/Mensa erbrachte folgendes Ergebnis:
1. Firma Braun GmbH & Co.KG, Bad Rappenau 15.448,58 EUR
2. Firma Mex, Sinsheim 16.235,16 EUR
3. Firma Strucks, Höchstadt 16.661,67 EUR
Das Angebot umfasst 68 Stühle und 18 Tische.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe zur Anschaffung von Tischen und Stühlen bei der Fa. Braun GmbH & Co.KG zur geprüften Angebotssumme von brutto 15.448,58 EUR zu.
TOP 09
Interkommunaler Kostenausgleich für die Kindertagesbetreuung
a)Beschluss zur Abrechnung über Pauschalbeträge
b) Zustimmung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen den Städten des Rhein-Neckar-Kreises
Sachverhalt: Die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) ist rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten.(GBl. vom 16.4.2009, Seite 161) § 8a KiTaG n.F. regelt nunmehr gesetzlich verpflichtend, dass zwischen den Standortgemeinden und den Wohnsitzgemeinden ein Kos-tenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zu erfolgen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss. Auf der Grundlage gemeinsam festgelegter durchschnittlicher Platzkosten je Betreuungsart und -umfang sowie der vom Finanzministerium mitgeteilten FAG-Zuweisungen je Betreu-ungsart und Kind wurden gemeinsame Empfehlungen erarbeitet und mit Gt-info Nr. 298/2009 veröffentlicht. Die gemeinsamen Empfehlungen gelten für den Zeitraum ab 01.01.2009 bis 31.12.2011. Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich ändern, werden die gemeinsamen Empfehlungen diesbe-züglich jährlich fortgeschrieben und veröffentlicht. Eine Abrechnung nach den pauschalierten Empfehlungen des Gemeindetags und des Städtetags erspart der Verwaltung einen überdurch-schnittlich hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine Spitzabrechnung entstehen würde. Mittlerweile hat der Gemeindetag einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für jeden Landkreis vorbereitet, mit welchem sich die Städte und Gemeinden innerhalb des Landkreises wie auch kreisübergreifend auf die Umsetzung des Interkommunalen Kostenausgleiches in Form der empfohlenen Pauschalbeträge verpflichten. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1.1.2009 in Kraft und wird auf unbestimmte Zeit geschlos-sen. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr. Als Fälligkeit der Kostenausgleichszahlung wurde der 1.2. des Folgejahres festgelegt.
Beschlussvorschlag:
1. Zur Umsetzung des Interkommunalen Kostenausgleichs nach § 8a KiTaG erfolgt die Abrechnung nach den vom Gemeindetag und Städtetag empfohlenen Pauschalbeträgen.
|
Empfehlungen zum interkommunalen Kostenausgleich gemäß 8a KiTaG ab 1.1.2009 |
Kosten / Platz in € |
63 % (Ü3) 75% (U3) gerundet |
Pauschale FAG Zuweisung in € gerundet |
Pauschaler Ausgleich |
|
Regelkindergarten (Ü3) |
3.500,00 € |
2.200,00 € |
1.160,00 € |
1.040,00 € |
|
VÖ-Kindergarten (Ü3) |
4.500,00 € |
2.800,00 € |
1.160,00 € |
1.640,00 € |
|
Ganztags-Kindergärten (Ü3) |
7.500,00 € |
4.700,00 € |
1.940,00 € |
2.760,00 € |
|
Halbtags-Krippe (U3) |
7.500,00 € |
5.600,00 € |
1.430,00 € |
4.170,00 € |
|
VO-Gruppe (U3) |
10.500,00 € |
7.800,00 € |
2.000,00 € |
5.800,00 € |
|
Ganztags-Krippe (U3) |
15.000,00 € |
11.200,00 € |
2.860,00 € |
8.340,00 € |
|
Halbtags-Altersmischung (U3) |
6.000,00 € |
4.500,00 € |
1.430,00 € |
3.070,00 € |
|
VO-Altersmischung (U3) |
9.000,00 € |
6.700,00 € |
2.000,00 € |
4.700,00 € |
|
Ganztags-Altersmischung (U3) |
15.000,00 € |
11.200,00 € |
2.860,00 € |
8.340,00 € |
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den diesbezüglichen öffentlich-rechtlichen Vertrag (siehe Anlage) zur pauschalen Abrechnung zwischen den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreise abzuschließen.
Anlagen:
1. Gt-info Nr. 298/2009
2. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum Interkommunalen Kostenausgleich für die Betreuung auswärtiger Kinder zwischen den Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises.