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Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
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74924 Neckarbischofsheim
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Montag: 8:00-12:00 / 15:00-17:00
Dienstag: 8:00-12:00
Mittwoch: 8:00-12:00 / 15:00-18:00
Donnerstag: 8:00-12:00
Freitag: 8:00-12:00
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.10.2009
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 15. September 2009
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 15. September 2009 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu dieser Niederschrift Stellung nehmen.
TOP 02
Teilnahme als Modellgemeinde am Programm Raum+ der Metropolregion
Tag für Tag werden Freiflächen für Siedlungszwecke in Anspruch genommen. Damit verbunden sind Eingriffe in Natur, Landschaft und Boden mit meist irreversiblen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten und ökologische Freiraumnutzung. Ein Ansatz, um die Innanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungszwecke zu vermeiden, ist die verstärkte Nutzung von bisher nicht oder nicht ausreichend berücksichtigten Innenentwicklungspotenzialen. Das Projekt „Raum+-Nachhaltiges grenzüberschreitendes Siedlungsflächen-management“ setzt genau an diesen Problemstellungen an. Die Ermittlung vorhandener Innenentwicklungspotentiale sowie deren Verfügbarkeit für die Nutzung zu Siedlungszwecken stehen im Vordergrund des Projekts. Die Stadt Neckarbischofsheim wurde als eine von fünf Modellgemeinden ausgewählt an dem Projekt teilzunehmen. In der Sitzung wird Dipl.-Ing. Hans-Peter Hege Referent für Regionalplanung vom Verband Region Rhein-Neckar anwesend sein und das Projekt, die einzelnen Phasen und Möglichkeiten vorzustellen. Die Kosten, die für die Stadt Neckarbischofsheim entstehen, belaufen sich auf 12.400,00 € zuzüglich MwSt. Die von uns im Vorfeld ausgewählte Fläche (Bereich Bahnhofstraße/Helmstadter Straße) befindet sich im Sanierungsgebiet „von-Hindenburg-Straße“. Insofern haben wir die Möglichkeit die entstehenden Kosten hierüber abzurechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt der Teilnahme am Modellprojekt Raum+ AKTIV zu.
TOP 03
Sanierung Hallenbad Neckarbischofsheim
a) Vorstellung des geänderten Sanierungskonzepts für die Fassade
b) Auftragsvergabe zur Sanierung des Flachdachs
c) Auftragsvergabe zum Austausch der Fenster
d) Auftragsvergabe zur Sanierung der Fassade
e) Auftragsvergabe der Gipserarbeiten in der Schwimmhalle
a) Vorstellung des geänderten Sanierungskonzepts für die Fassade
Herr Oszter wird in der Sitzung anwesend sein und die geänderte Konzeption vorstellen.
b) Auftragsvergabe zur Sanierung des Flachdachs
Die Arbeiten zur Sanierung des Flachdachs wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin fand am 29.09.09, um 10:00 Uhr statt. Insgesamt haben drei Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und auch zum Submissionstermin abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab folgende Preise und Bieterreihenfolge:
1. A. Weber GmbH & Co.KG, Obrigheim-Asbach netto 74.834,50 EUR
2. Lutz Hofmann GmbH, Siegelsbach netto 77.741,50 EUR
3. Fritz Technologie, Murr netto 78.441,50 EUR
Nach § 25 VOB/B soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Das annehmbarste Angebot ist das der Fa. A. Weber GmbH & Co.KG aus Obrigheim-Asbach zur Nettoangebotssumme von 74.834,50 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim vergibt den Auftrag zur Sanierung des Flachdachs an die Fa. A. Weber GmbH & Co.KG aus Obrigheim-Asbach zu der geprüften Angebotssumme von brutto 89.053,06 EUR.
c) Auftragsvergabe zum Austausch der Fenster
Die Arbeiten zum Austausch der Fenster wurden öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin fand am 29.09.09, um 10:00 Uhr statt. Insgesamt haben vier Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und auch zum Submissionstermin abgegeben.
Die Prüfung der Angebote ergab folgende Preise und Bieterreihenfolge:
1. Fenster Felder, Heilbronn-Böckingen netto 53.093,00 EUR
2. Metallbau Rath, Bad Rappenau netto 54.171,46 EUR
3. Kehl, Ludwigshafen netto 57.592,00 EUR
4. Peter, Epfenbach netto 70.997,00 EUR
Nach § 25 VOB/B soll der Zuschlag auf das Angebot erteilt werden, das unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen, ggf. auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkte als das annehmbarste erscheint. Das annehmbarste Angebot ist das der Fa. Fenster Felder aus Heilbronn-Böckingen zur Nettoangebotssumme von 53.093,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim vergibt den Auftrag zum Austausch der Fenster an die Fa. A Fenster Felder aus Heilbronn-Böckingen zu der geprüften Angebotssumme von brutto 63.180,67 EUR.
d) Auftragsvergabe zur Sanierung der Fassade
Die Arbeiten zur Sanierung der Fassade wurde öffentlich ausgeschrieben. Der Eröffnungstermin fand am 29.09.09, um 10:00 Uhr statt. Eine Firma hat die Ausschreibungsunterlagen angefordert aber zum Submissionstermin nicht abgegeben. Am Montag, 05.10.09 wurde daher nochmals eine beschränkte Ausschreibung gestartet. Wir hoffen zur Sitzung einen entsprechenden Vergabevorschlag vorlegen zu können.
e) Auftragsvergabe der Gipserarbeiten in der Schwimmhalle
Auf Grund des geänderten Sanierungskonzepts für die Außenfassade ergeben sich notwendige Arbeiten in der Schwimmhalle. Am Montag, 05.10.09 wurde daher eine beschränkte Ausschreibung gestartet. Wir hoffen zur Sitzung einen entsprechenden Vergabevorschlag vorlegen zu können.
TOP 04
Schulzentrum Neckarbischofsheim
hier: Vergabe zur Lieferung des Essens und der Essensausgabe an der neu eingerichteten Mensa
Die Verwaltung hat in den letzten Wochen verschiedene Caterer zur Abgabe eines Angebots zur Essensversorgung in unserer künftigen Cafeteria/Mensa gebeten. Eine Vielzahl von Angefragten haben kein Interesse gezeigt. Einige sahen in einer nicht garantierten Anzahl der Essensteilnehmer aber auch im vorhandenen Kiosk große Probleme.
Vier Angebote liegen uns derzeit vor:
1. Fa. Sander Catering GmbH, Wiebelsheim
2. Fa. apetito catering, Rheine
3. Fa. Dikta GmbH, Schwaigern
4. Anne Kerbe, Neckarbischofsheim
Die uns von der Schule mitgeteilten Schülerzahlen, die Nachmittagsunterricht haben, ist beigefügt.
Firma Sander
Das Angebot der Fa. Sander basiert auf folgenden Grundlagen:
- Ausgabe an 4 Wochentagen
- 2 verschiedene Gerichte täglich
- Speisen auf Teller angerichtet
- bargeldlos, Abrechnungssystem erforderlich (einmalig 2.000 € + 5 € pro Chip), ein verantwortlicher Ansprechpartner unsererseits
- Bestellung der Mittagessen 14 Tage im Voraus
Folgende Leistungen werden erbracht:
- Zubereitung des Mittagessens
- Einkauf und Zubereitung frischer Salate vor Ort
- Bereitstellung des Getränks
- Anrichten und Portionieren der Speisen
- Spülen des Geschirrs nach den Mahlzeiten
- Reinigen der Tische im Speiseraum
- Reinigung und Desinfektion der Kücheneinrichtung (Oberfläche)
- Schlussreinigung der gesamten Bodenflächen in der Küche, Spüle, Lagerräume, sowie eigen genutzter Sozialräume
- Abfallsortierung und Transport zu bereitgestellten Behältnissen
Der Angebotspreis stellt sich wie folgt dar:
Essenteilnehmer ab 50 ab 100 ab 150 ab 200 ab 250
Kosten pro Essen brutto 3,86 € 3,68 € 3,55 € 3,48 € 3,44 €
Sollte die Essensteilnehmerzahl unter 50 Teilnehmern liegen kommt nochmals ein Aufschlag hinzu.
Bargeldlose Abrechnungssystem monatlich pauschal –netto-
Essenteilnehmer ab 50 ab 100 ab 150 ab 200 ab 250
Pauschal/mtl. 200,00 € 250,00 € 300,00 € 350,00 € 400,00 €
Folgende Einrichtungsgegenstände werden benötigt:
- Kühlschränke
- Tiefkühlschränke
- Kombidämpfer
- Speiseausgabewagen
- Durchschubspülmaschine
- Arbeitstische und Wandhängeschränke
- Handwasch- Ausgusskombination
- Dunstabzugshaube
- Tablett Abräumwagen
- Servicewagen
- beheizbarer Tellerspender
- Kleinmaterial (Geschirr, Besteck, Kellen etc.)
Im angebotenen Preis nicht enthalten:
- Energie, Wasser und Abwasser, Heizung, Müllentsorgung
- Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Groß- und Kleininventar
- Reparaturen, Instandhaltung und Wartung
- Kosten f. Sonderbedarf (Erste-Hilfe-Kasten, Medienkosten, DSL-Anschluss, Telefon, Fax, Kopien etc.)
- Zusatzkosten durch Maschinenausfall
- Reinigung von Kanälen, Fettabscheider, Zu- und Abluftanlagen
- Unterhaltsreinigung der Bodenflächen im Speisesaal und Sanitäreinrichtungen
- Eindecken und Abräumen der Tische
Einzelne Kostenelemente können übernommen werden, erhöhen jedoch den Angebotspreis.
Firma apetito
Nach Aussage von der Fa. apetito ist die Bewirtschaftung nur sinnvoll, wenn der Kioskbetrieb während der Mittagessensausgabe nicht geöffnet ist. Es würde ansonsten durch die Wettbewerbssituation zwischen dem Kioskangebot und den Mittagsmahlzeiten, ein erweitertes Kioskangebot, wie z. B. Pizza und Döner, den Vorzug vor den Mittagsgerichten mit Gemüse und Salat bekommen.
Kosten inkl. MwST. pro Essenteilnehmer
Essenteilnehmer 50-74 75-99 ab 100
Menü 1 Classic 4,87 € 4,05 € 3,82 €
Menü 2 Pasta/Snack 4,27 € 3,45 € 3,22 €
Dessert –optional- 0,30 € 0,30 € 0,30 €
Bestellsystem ist bereits eingepreist, keine zusätzlichen Kosten.
Die enthaltenen bzw. die nicht enthaltenen Leistungen entnehmen sie bitte dem Anhang. Auch hier ist eine Einrichtung vergleichbar der Auflistung der Firma Sander erforderlich.
DIKTA
Das Essen wird täglich frisch gekocht und in Thermophoren angeliefert. Ein Menü kostet zwischen 2,75 € und 3,05 €, je nach Menge.
Nicht im Preis enthalten:
Personal für die Essensausgabe,
Sämtliche Reinigungen (Geschirrs, Küche etc.),
Organisation der Essensbestellung, Bezahlung und Überwachung,
Folgende Einrichtungsgegenstände werden (evtl.) benötigt:
- Speiseausgabewagen
- Durchschubspülmaschine
- Tablett-Abräumwagen
- Servicewagen
- beheizbarer Tellerspender
- Kleinmaterial (Geschirr, Besteck, Kellen etc.).
Anne Kerbe
Gemäß ihrem Angebot bietet uns Frau Kerbe folgenden Leistungsumfang:
- Entgegennahme der Bestellung mit Hilfe von Bestellcoupons
- Zubereitung des Mittagessens
- Anrichten und Portionieren der Speisen
- Spülen des Geschirrs nach den Mahlzeiten
- Reinigen der Tische und Aufstuhlen im Speiseraum
- Reinigen und desinfizieren der Kücheneinrichtung und des benutzen Arbeitsbereichs bis Kopfhöhe
- Schlussreinigung der gesamten Bodenflächen in der Küche, Spüle,Lagerräume sowie eigen genutzten Sozialräumen
- Abfallsortierung und Transport zu den bereitgestellten Behältnissen
Gemäß der Mischkalkulation der Frau Kerbe ergibt sich pro Essen ein Betrag i. Höhe von ca. 3,50 €. Eine Abhängigkeit des Preises pro Essen zu den Essensteilnehmer besteht nicht.
Jeder Schüler bekommt sein Essen in einer Aluschale ausgegeben. Bei Bedarf kann das Essen auch frisch auf einem Porzellanteller angerichtet werden. Geplant ist ein Essensangebot an vier Tagen (Montag-Donnerstag). Täglich soll die Wahl unter acht Gerichten möglich sein.
Nicht im Preis enthalten:
- Energie, Wasser und Abwasser, Heizung und Müllentsorgung
- Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Groß- und Kleininventar
- Reparaturen, Instandhaltung und Wartung
- Kosten f. Sonderbedarf (Erste-Hilfe-Kasten, Medienkosten, DSL-Anschluss, Telefon, Fax, Kopien etc.)
- Zusatzkosten durch Maschinenausfall
- Reinigung von Kanälen, Fettabscheider, Zu- und Abluftanlagen
- Unterhaltsreinigung der Bodenflächen im Speisesaal und Sanitäreinrichtungen
- Eindecken und Abräumen der Tische
Folgende Einrichtungsgegenstände werden benötigt:
- 3 Tiefkühlschränke
- 2 Heißluftgeräte
- Speiseausgabewagen
- Durchschubspülmaschine
- Arbeitstische und Wandhängeschränke
- Handwasch- Ausgusskombination
- Dunstabzugshaube
- Tablett Abräumwagen
- Servicewagen
- beheizbarer Tellerspender
- Kleinmaterial (Geschirr, Besteck, Kellen etc.)
Fazit:
Die Firmen apetito und Sander darf man sicherlich als professionelle Caterer bezeichnen. Beide sind bekannt und in Schulen und sonstigen Einrichtungen bereits tätig. Beide bieten uns sämtliche Komponenten eines Mensabetriebs an. Als Schwachstelle sehen beide die Konkurrenz Mensa/Kiosk.
Die Firma Dikta ist ein Unternehmen, welches Essen frisch zubereitet und täglich vor Ort anliefert. Alle weiteren organisatorischen Aufgaben, sämtliche Reinigungsleistungen etc. sind von uns zu übernehmen.
Unter der Regie von Anne Kerbe wird bereits der Kiosk betrieben. Sie bietet uns neben der Organisation, der Aufbereitung und Ausgabe des Essens auch alle weiteren Komponenten für den Betrieb einer Mensa an.
Für alle Beteiligte (Gemeinderat, Verwaltung, Schüler, Eltern, Lehrer) ist das Projekt „Mensa“ völliges Neuland. Keiner kann abschätzen wie sehr ein Mittagessen nachgefragt werden wird. Ein Parallelbetrieb Kiosk/Mensa in Konkurrenz wird sicherlich zu einem Akzeptanzverlust der Mensa führen.
Wir gehen davon aus, dass für ein Essen nicht mehr als 3,50 € verlangt werden kann. Daraus ergibt sich, dass jeder angebotene Preis der Caterer, der über 3,50 € hinausgeht von uns subventioniert werden wird.
Zwischenzeitlich haben wir von der Schulleitung die Schülerzahlen erhalten, die Nachmittagsunterricht haben werden. Wie gleichbleibend diese Zahlen in den nächsten Jahren sein werden wissen wir nicht. Eine funktionierender Mensabetrieb muss aber auch im Interesse der Schulleitung sein.
In der folgenden Tabelle haben wir versucht, die Preise der Anbieter vergleichbar darzustellen. Nicht eingepreist sind die Kosten die der Stadt Neckarbischofsheim darüber hinaus entstehen werden wie z. Bsp. Energie, Wasser und Abwasser, Heizung, Müllentsorgung etc.
Grundlage des Vergleichs:
50 Essen am Tag
144 Schultage pro Jahr
7.200 Teilnehmer pro Jahr
bei den Einnahmen haben wir 3,50 € pro Essen veranschlagt
|
Anbieter |
Ausgaben |
|
Einnahmen |
Differenz |
|
apetito |
35.064,00 € |
|
25.200,00 € |
9.864,00 € |
|
Sander |
27.792,00 € |
bargeldloses Abrechnungssystem |
25.200,00 € |
5.558,00 € |
|
Dikta |
21.960,00 € |
ohne Personaleinsatz |
25.200,00 € |
+ 3.240,00 € |
|
Anne Kerbe |
25.200,00 € |
3,50 € Essen |
25.200,00 € |
17.307,36 € |
Das Angebot von Frau Anne Kerbe ist das einzige, welches unabhängig von der Anzahl der Essensteilnehmer kalkuliert ist. Ebenso ist es unabhängig davon, an wie vielen Tagen in der Woche die Mensa/Cafetria geöffnet wird, es kann somit auf Nachfrage und Bedarf spontan reagiert werden. Wir können tagegenau abrechen.
TOP 05
Evangelischer Kindergarten Neckarbischofsheim
hier: Weitere Einrichtung von Gruppen für die Kleinkindbetreuung
Im ev. Kindergarten ist derzeit eine Altergemischte Gruppe mit 8 Kindern eingerichtet. Die Zusammensetzung der Gruppe entspricht in einigen Bereichen nicht den gesetzlichen Vorgaben. Hinzu kommt, dass weitere 10 Familien auf der Warteliste stehen. Zur Lösung des Problems schlägt die Kirchengemeinde die Umwandlung in eine Kleinkindgruppe vor. Hierbei sind jedoch folgende Punkte zu beachten: - Für die Einrichtung von Kleinkindgruppen gibt es Zuschüsse, wenn neu gebaut werden muss. Diese Zuschüsse gibt es jedoch nur für Gruppen, die zum Zeitpunkt der Baumaßnahme noch nicht eingerichtet sind. Die Kleinkindgruppe am ev. Kindergarten müsste von der Stadt in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und gilt dann als eingerichtet. Sollte es in den kommenden Jahren dann zu Baumaßnahmen kommen, erhält die Stadt für diese Gruppe keinen Baukostenzuschuss mehr. - Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass bei deiner Umsetzung der Platzgarantie für 1 bis 3 jährige Kinder an dem Jahre 2013 ein Bedarf an drei Kleinkindgruppen besteht. Mit der Aufnahme der neuen Gruppe in die Bedarfsplanung wären dann zwei Gruppen schon eingerichtet (1 Gruppe im Pädagogium und 1 im Kindergarten). - Will man am Kindergarten sowohl 3 bis 6 jährige Kinder als auch 1 bis 3 jährige Kinder betreuen, ist ein Anbau unerlässlich, da für die zusätzlichen Gruppen und die notwendige Infrastruktur im derzeitigen Gebäude kein Platz ist. - evtl. gibt es auch eine Lösung, wo in der vorhandenen Bausubstanz (Hauptschulgebäude) weitere Gruppen eingerichtet werden können. Diese Option ist derzeit aber noch mit vielen Fragen behaftet, die kurzfristig nicht beantwortet werden können. Hinzu kommt, dass auch für die Umnutzung der Räume Kosten entstehen. Zurzeit ist der Kindergarten wie folgt ausgestattet: 2 Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten 1 Regelgruppe und 1 altersgemischte Gruppe hierfür belaufen sich die Gesamtbetriebsausgaben bei einem Personalschlüssel von 6,4 Personen auf rund 350.000 € Wird anstelle der altersgemischten Gruppe eine Kleinkindgruppe (mit 5 Stunden) einrichtet, erhöht sich der Personalschlüssel auf 6,6 Personen. Die Gesamtbetriebsausgaben erhöhen sich auf rund 358.000 €. Im Kuratorium wurde auch darüber gesprochen, ob nicht 4 altersgemischte Gruppen eingerichtet werden können. Hierfür ist dann aber ein Personalschlüssel von 7 Personen notwendig. Die Gesamtbetriebsausgaben erhöhen sich dann auf rund 376.000 €. Ich gehe nach dem geschilderten Sachverhalt davon aus, dass die letzte Variante mit 4 altersgemischten Gruppen wegen der hohen Kosten ausscheidet. Sodann muss der Gemeinderat die Frage beantworten, ob er bereit ist, eine Kleinkindgruppe einzurichten und die höheren Kosten zu tragen. Ferner verzichten wir dann auf einen evtl. Baukostenzuschuss, wenn eine Erweiterung erfolgen muss. Zum Schluss noch ein Hinweis: Im Bereich der Kinder von 2 bis 3 Jahren befinden wir uns überwiegend im freiwilligen Leistungsbereich. Ein Anspruch gibt es erst ab 2013. Bis dahin wäre es auch möglich die bisherige Gruppe weiter zu betreiben.
TOP 06
Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Neckarbischofsheim
hier: Information zur weiteren Entwicklung der Hauptschule
Am letzten Sitzungstag vor der Sommerpause verabschiedete der Landtag von Baden-Württemberg das Gesetz zur Einführung der Werkrealschule und der Weiterentwicklung der Hauptschule. Damit sind die Rahmenbedingungen für den neuen Schultyp abgesteckt. Es ist ja hinlänglich bekannt, dass die bisherige Hauptschule bei Eltern und Kinder nur schwer akzeptiert wird. Mit der neuen Werkrealschule sollen mehr Kinder einen mittleren Bildungsabschluss machen können. Das neue Schulkonzept sieht vor, dass Werkrealschulen mindestens zweizügig sein müssen. Dies setzt eine Zahl von ca. 200 Kindern voraus. Dies ist in Neckarbischofsheim nicht zu erreichen. Derzeit besuchen 59 Kinder die Hauptschule. Für die Stufen 5-6 und 6-7 mussten auf Grund der Schülerzahlen schon Kombiklassen gebildet werden. Die Hauptschule in der bisherigen Form kann also so nicht weiter betrieben werden. Notwendig ist eine Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden. Im Kreis der Bürgermeister wird schon seit geraumer Zeit über die Möglichkeiten der Zusammenarbeit diskutiert. Der Gemeinderat wurde von mir in verschiedenen Sitzungen zu diesem Thema über den aktuellen Sachstand unterrichtet. Derzeit ergibt sich folgende Situation: In Helmstadt-Bargen und in Epfenbach stehen zwei Hauptschulen zur Verfügung, die in ihrer Größe in der Lage sind, zweizügige Werkrealschulen zu bilden. Es müssten also keine weiteren Gebäude errichtet werden. In Epfenbach ist vorgesehen Sprechbach, Reichartshausen und Eschelbronn mit Neidenstein zu konzentrieren. Allerdings tritt Eschelbronn dem Zusammenschluss nur bei, wenn die Schülerbeförderungskosten ausschließlich vom Kreis getragen werden und die Klassen 5 bis 7 in Eschelbronn verbleiben. Wenn Eschelbronn nicht mich Epfenbach kooperiert, ist der Standort Epfenbach gefährdet. In diesem Fall würde es nur ein Werkrealschulstandort geben, der sich auf zwei Gemeinden nämlich Epfenbach und Helmstadt verteilt. Denkbar wäre eine Aufteilung in Klassen 5 bis 7 und 8 bis 10. In Helmstadt-Bargen würden sich Waibstadt, Neckarbischofsheim und Helmstadt-Bargen zusammenschließen. Eventuell ist eine weitere Kooperation mit Aglasterhausen möglich. Wenn für das kommende Schuljahr 2010 / 2011 eine gemeinsame Werkrealschule eingerichtet werden soll, ist bis spätestens 15.12.2009 ein Antrag von allen beteiligten Gemeinden zu stellen. Am 14. Oktober ist nochmals eine Besprechung der Schulträger, der Rektoren und dem Oberschulamt geplant, bei dem weitere Details abgestimmt werden müssen. Dort ist auch die Frage zu klären, ob zum 15.12.2009 ein Antrag auf Werkrealschule gestellt wird, oder ob man diesen Antrag doch erst zum 15.12.2010 stellt. Ich gehe davon aus, dass nach Klärung der letzten Fragen sowohl im Gemeinderat als auch mit den betroffenen Eltern Gespräche stattfinden müssen, um die weitere Entwicklung darzustellen.
TOP 07
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Stadt Neckarbischofsheim
hier: Neufassung von § 40 – Absetzungen
Mit Urteil vom 19.03.2009 (2 S 2650/08) hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass eine Abwassersatzung, die die Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab bemisst, mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist, wenn sie nicht in die Kanalisation eingeleitete Wassermengen, nur insoweit gebührenfrei lässt, als sie jährlich 20 m³ übersteigen. Der Nachweis muss mit einem, den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler geführt werden. Ebenfalls gegen den Gleichheitssatz verstößt der Verzicht auf eine Bagatellgrenze für landwirtschaftliche Betriebe in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Musters einer Abwassersatzung. Das Gericht hat es ausdrücklich offen gelassen, ob eine Bagatellgrenze weiterhin dann gerechtfertigt ist, wenn die exakte Wassermenge aus technischen Gründen nicht oder nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand festzustellen ist, so dass die nicht eingeleitete Wassermenge nur (auf der Grundlage von Fachgutachten oder allgemeinen Erfahrungswerten) geschätzt werden kann. Aus dem Urteil ergeben sich somit folgende Konsequenzen: 1. Die Privilegierung der landwirtschaftlichen Betriebe in § 40 Abs. 2 Satz 3 AbwS wird gestrichen. 2. Die Bagatellgrenze mit 20 m³ wird unverändert beibehalten. Die Satzung wird aber dahingehend ergänzt, dass die Bagatellgrenze dann keine Anwendung findet, wenn die nicht eingeleitete Frischwassermenge mit einem, den eichrechtlichen Vorschriften entsprechenden Wasserzähler (Zwischenzähler) exakt festgestellt wird. Das Urteil hat keine Auswirkungen auf bereits bestandskräftige Abwassergebührenbescheide. Absetzungsanträge sind gem. § 40 Abs. 4 innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheids zu stellen. Insoweit handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das jetzt vorliegende neue Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg stellt auch keine neuen Tatsachen dar, die gem. § 173 AO eine Änderung eines bestandskräftigen Abgabenbescheides rechtfertigen könnte. Der Verwaltungsrat des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach hat sich bereits in seiner 126. Sitzung am 2. Juni 2009 mit dieser Thematik beschäftigt. Einheitlich kam man zu folgendem Entschluss: Es wurde einvernehmlich festgehalten, dass die Mitgliedsgemeinden ihre Abwassersatzungen dieses Jahr noch abändern müssen. Besonders ist darauf zu achten, dass für die Absetzung der Abwassergebühren bei Gartenwasserzählern der Zweckverband beauftragt wird. Auch muss der Zähler vom Zweckverband an einem frostsicheren Platz eingebaut werden. Erst nach Vorliegen der neuen Satzung beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach wird die Mühlbachgruppe die entsprechenden Installationsarbeiten vornehmen und den Zähler in das Abrechnungsprogramm aufnehmen. Mittlerweile liegt auch die Muster-Regelung des Gemeindetages für die Änderung der Abwassersatzungen zu diesem Thema vor. Zusammen mit der Stadt Bad Rappenau hat die Mühlbachgruppe versucht, dieses Muster für die Bedürfnisse im Verbandsgebiet des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach umzuschreiben. Das Anliegen der Mühlbachgruppe ist es, eine im gesamten Verbandsgebiet einheitliche Lösung zu finden. Die Stadt Bad Rappenau (Rechnungsprüfungsamt) hat der Mühlbachgruppe noch mitgeteilt, dass neben der Regelung in der Abwassersatzung voraussichtlich noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden muss. Diese wird derzeit noch von der Mühlbachgruppe erarbeitet. Die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) der Stadt Neckarbischofsheim ist wie folgt unter § 40 neu zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Neckarbischofsheim zu.
Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Neckarbischofsheim
Auf Grund von § 45 b Abs. 4 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg (WG), §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und §§ 2, 8, 9, 10 und 10a des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in den derzeit geltenden Fassungen hat der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim am 13. Oktober 2009 folgende Satzungsänderung beschlossen:
§ 1 Änderungen
1. § 40 (Absetzungen) erhält folgende Fassung § 40 Absetzungen
(1)Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, werden auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Abwassergebühr abgesetzt. In den Fällen des Abs. 2 erfolgt die Absetzung von Amts wegen.
(2) Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Bei landwirtschaftlichen Betrieben muss gewährleistet sein, dass über diesen Wasserzähler nur solche Frischwassermengen entnommen werden können, die in der Landwirtschaft verwendet werden und deren Einleitung als Abwasser nach § 6, insbesondere Abs. 2 Nr. 3, ausgeschlossen ist.
(3) Die Stadt Neckarbischofsheim überträgt die Absetzung von Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet und durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzählers) nach Abs. 2 nachgewiesen werden dem Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach. Zwischenzähler werden auf Antrag des Grundstückseigentümers beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach von diesem eingebaut, unterhalten und entfernt; sie stehen im Eigentum des Zweckverbandes Wasserversorgungsgruppe Mühlbach und werden von ihm abgelesen und abgerechnet. Die §§ 21 Abs. 2 und 3, 22 und 23 der Wasserversorgungssatzung finden entsprechend Anwendung.
(4) Von der Absetzung bleibt eine Wassermenge von 20 m³/Jahr ausgenommen, wenn der Nachweis über die abzusetzende Wassermenge nicht durch einen Zwischenzähler gem. Abs. 2 und 3 erbracht wird.
(5) Wird bei landwirtschaftlichen Betrieben die abzusetzende Wassermenge nicht durch Messungen nach Absatz 2 und 3 festgestellt, werden die nichteingeleiteten Wassermengen pauschal ermittelt. Dabei gilt als nichteingeleitete Wassermenge im Sinne von Absatz 1:
1. je Vieheinheit bei Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen und Schweinen 15 m³/Jahr,
2. je Vieheinheit bei Geflügel 5 m³/Jahr.
Der Wasserverbrauch für Spritzmittel ist über ein Spritzbuch nachzuweisen, in dem die Anzahl der Spritzungen und das benötigte Frischwasser aufgeführt sind. Diese pauschal ermittelte nichteingeleitete Wassermenge wird um die gem. Absatz 4 von der Absetzung ausgenommene Wassermenge gekürzt und von der gesamten verbrauchten Wassermenge abgesetzt. Die dabei verbleibende Wassermenge muss für jede für das Betriebsanwesen polizeilich gemeldete Person, die sich dort während des Veranlagungszeitraums nicht nur vorübergehend aufhält, mindestens 45 m³/Jahr für die erste Person und für jede weitere Person mindestens 40 m³/Jahr betragen. Der Umrechnungsschlüssel für Tierbestände in Vieheinheiten zu § 51 des Bewertungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für den Viehbestand ist der Stichtag maßgebend, nach dem sich die Erhebung der Tierseuchenbeiträge für das laufende Jahr richtet.
(6) Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen nach Abs. 4 und 5 sind bis zum 31. März des auf den Beginn des Veranlagungszeitraums folgenden Jahres bei der Stadt Neckarbischofsheim zu stellen. (7) Sind auf Grundstücken zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung Zwischenzähler gem. Abs. 2 vorhanden, sind diese beim Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach innerhalb von vier Wochen nach Inkrafttreten anzuzeigen.
(8) Für die Bereitstellung eines Zwischenzählers gem. Abs. 2 und 3 wird eine Zählergebühr vom Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Mühlbach festgesetzt und erhoben.
§ 2 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Neckarbischofsheim, den 13. Oktober 2009
Vogt, Bürgermeister
TOP 08
Straßensanierung in Neckarbischofsheim
hier: Vergabe von Belagsarbeiten
a.)Steinigter Bergweg im Ortsteil Helmhof
b.)Schwarzbachsiedlung
Wie bereits mit dem Ausschuss für Technik und Umwelt besprochen, wurden auf Grund des schlechten Oberflächenzustand an den o.g. Ortsstraßen eine öffentliche Ausschreibung für die Erneuerung der Asphaltdecken in 2 Losen durchgeführt.
Los 1 Steinigter Bergweg im Ortsteil Helmhof
Los 2 Schwarzbachsiedlung
Die Veröffentlichung fand in der Rhein – Neckar – Zeitung Gesamtausgabe,- in der Heilbronner Stimme, sowie im Subreport statt. Die Submissiom fand am 01.10.2009 um 10:00 Uhr im Rathaus Neckarbischofsheim, Zimmer Nr.16 statt. Es wurden von 5 Firmen Ausschreibungsunterlagen für beide Lose angefordert und 5 Angebote beim Eröffnungstermin abgegeben.
Dies waren die Firmen:
1. HLT, Neckargerach brutto 66.000,97,-EUR
2. Meny Bau GmbH, Mosbach brutto 52.974,04,-EUR
3. Hauck Baugesellschaft, Waibstadt brutto 46.956,65,-EUR
4. HF Bauunternehmen, Limbach brutto 52.064,17,-EUR
5. Michael Gärtner, Eberbach brutto 58.235,04,-EUR
Nach rechnerischer Prüfung der beiden Lose durch das Technische Bauamt ergab sich folgendes Ergebnis:
1. Fa.Hauck Baugesellschaft, Waibstadt brutto 46.956,65,-EUR
2. HF Bauunternehmen, Limbach brutto 52.064,17,-EUR
3. Meny Bau GmbH, Mosbach brutto 52.974,04,-EUR
4. Michael Gärtner, Eberbach brutto 58.235,04,-EUR
5. HLT, Neckargerach brutto 66.000,97,-EUR
Ebenso ergab die Prüfung, dass die Fa. Hauck Baugesellschat bei Los 1 mit brutto 22.402,58,-EUR und bei Los 2 mit brutto 24.554,07,-EUR jeweils der günstigste Anbieter war. Die Finanzierung der Belagsarbeiten ist über Restmittel der HH-Stelle 2.6300.950 000 –001 aus dem HH-Jahr 2008 finanziert
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung schlägt vor, für beide Lose dem günstigsten Anbieter (Fa. Hauck Baugesellschaft aus Waibstadt) aus wirtschaftlichen Gründen den Auftrag zur geprüften Angebotssumme von brutto 46.956,65,-EUR zu erteilen.
TOP 09
Verlegung einer Umspannstation durch die EnBW in Neckarbischofsheim
Die EnBW möchte die Umspannstation auf dem Grundstück Flst. Nr. 10897 (Spielplatz auf dem Sieben Morgen zwischen Uhlandstraße und Schillerstraße) zurückbauen und an einem neuen Standort eine Niederspannstation errichten. Der neue Standort soll sich in der Parkplatzbucht in der Schillerstraße befinden. Die Verlegung steht in direktem Zusammenhang mit der vorgesehenen Erdverkabelung und dem Rückbau der Überspannungsleitungen. Die Verlagerung ist vor allem daher wichtig, da die Zufahrt zum jetzigen Standort für Wartungsarbeiten fast unmöglich ist.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Verlegung der Umspannstation in die Schillerstraße zu.
TOP 10
Antrag auf Änderung der Bedarfsumleitungsstrecken U 63/U 64 der BAB 6
hier: Stellungnahme der Stadt Neckarbischofsheim
Die Gemeinde Kirchardt hat beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragt die Verkehrsführung der U 63/U 64 zu ändern. Diesem Änderungsantrag liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Es ist beabsichtigt, die BAB A 6 im Bereich zwischen den Anschlussstellen Sinsheim und Bad Rappenau auszubauen. Baubeginn ist im Frühjahr 2010. Die Bauzeit wird voraussichtlich ein Jahr betragen. Wegen dieser Baumaßnahme befürchtet die Gemeinde Kirchardt, dass es während dieser Bauphase zur Staubildung auf der Bundesautobahn kommen wird und damit auch zu vermehrtem Stauumfahrungsverkehr. Um die Ortsdurchfahrt von Kirchardt von diesem Verkehr zu entlasten, wurde von der Gemeinde Kirchardt eine Splittung der Bedarfsumleitungsstrecken U63/U64 vorgeschlagen.
1. Die U 63 zwischen den Anschlussstellen Sinsheim-Steinsfurt und der Anschlussstelle Bad Rappenau (Fahrtrichtung Nürnberg) bleibt unverändert.
2. Die gegenläufige U 64 zwischen der Anschlussstelle Bad Rappenau und der Anschlussstelle Sinsheim-Steinsfurt in Fahrtrichtung Walldorf sollte über die L 549 – K 2142 – Kirchardt – K 2144 – K 2043 zur Anschlussstelle Sinsheim-Steinsfurt geführt werden.
Dieser 2. Vorschlag wurde jedoch von der Straßenbauverwaltung wegen Nichtgeeignetheit (Gefällstrecken, Ausbauzustand, Schneeverwehungen im Winter) abgelehnt.
3. In die Diskussion wurde ein weiterer Vorschlag der Polizeidirektion Heilbronn eingebracht, über den in diesem Verfahren entschieden werden soll. Darin wird angeregt, im Staufall auf der BAB in Fahrtrichtung AK Walldorf den Verkehr über die L 549 durch Obergimpern – Helmhof - Neckarbischofsheim an Waibstadt vorbei zur Anschlussstelle Sinsheim zu führen.
In der angeschlossenen Übersichtskarte sind die jeweiligen Streckenführungen farblich gekennzeichnet. Das Regierungspräsidium Stuttgart bittet uns, zu dem 3. Vorschlag (Streckenführung rot eingefärbt) Stellung zu nehmen. Wir erachten den vorgebrachten Vorschlag der Polizeidirektion Heilbronn als nicht akzeptabel und begründen dies wie folgt:
1. Die Land- und Kreisstraße entspricht in ihrem Ausbau nicht den Bedürfnissen einer Autobahnumleitungsstrecke. Insbesondere die Ortsdurchfahrt Untergimpern, aber auch in Neckarbischofsheim sind in ihrem Zustand und ihrem Ausbau nicht geeignet den erhöhten Verkehr einer Umleitung aufzunehmen.
2. Die vorgeschlagene Umleitungsstrecke würde bedeuten, dass die Bedarfsumleitungsstrecke nicht, was die Regel ist, wieder an der nächsten Anschlussstelle auf die BAB zurückgeführt wird, sondern erst an der übernächsten Anschlussstelle
3. Die vorgeschlagene Umleitungsstrecke beträgt fast die doppelte Streckenlänge als die planmäßige Streckenführung. Aus Umweltgesichtspunkten ist eine solche zusätzliche Umweltbelastung nicht vertret- und vermittelbar.
4. Der Straßenaufbau einer Bundesstraße ist deutlich höherwertig als der einer Land- bzw. Kreisstraße. Wir müssen daher mit einer deutlichen Verschlechterung der Straßenzustände rechnen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim lehnt die Änderung der Bedarfsumleitungsstrecke über Untergimpern, Helmhof und Neckarbischofsheim ab. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Stellungnahme an das Regierungspräsidium Stuttgart abzugeben.
TOP 11
Antrag auf Einlegung einer Fernwärmeleitung in das städt. Grundstück Flst. Nr. 10474
Herr Harald Hotel möchte im Helmhof mit Hilfe einer Fernwärmeleitung die Häuser Friedhofstr. 3 und 5 an seine Heizung anschließen. Hierzu ist die Querung der Friedhofstraße notwendig. Zur Sitzung will uns Herr Hotel entsprechende Planunterlagen vorlegen. Wir haben darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen wir mit der Verlegung einer privaten Leitung einverstanden sind. In einer zu schließenden Vereinbarung zwischen der Stadt Neckarbischofsheim und Herrn Hotel sind die einzelnen Bedingungen und Auflagen zu fixieren. Es handelt sich hierbei um die Festlegung der Tiefe der Leitung, Kostenerstattung bei auftretenden Schäden an der Straße usw. Die Lage der Leitung können Sie folgendem Kartenausschnitt entnehmen.
Der Ausschuss für Technik, Natur und Umwelt hat sich bereits in seiner Sitzung am 22.09.09 mit diesem Antrag befasst. Die Ausschussmitglieder sahen hierin eine Grundsatzentscheidung dahingehend, dass einer Privatperson das Recht eingeräumt wird eine Leitung in eine öffentliche Verkehrsfläche einzulegen und hat die Entscheidung an den Gemeinderat verwiesen. Als Anlage angefügt ist eine Vereinbarung zwischen der Stadt Neckarbischofsheim und dem Antragsteller.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit Herrn Harald Hotel zur Verlegung einer Fernwärmeleitung in der vorgelegten Form zu.