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Neckarbischofsheim
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 17.11.2009
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 13.10.2009
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 13. Oktober 2009 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu dieser Niederschrift Stellung nehmen.
TOP 02
Einrichtung einer neuen Werkrealschule in Kooperation mit der Gemeinde Helmstadt-Bargen und der Stadt Waibstadt
a) Einrichtung einer Werkrealschule neuer Art
b) Bildung eines Schulbezirks für die Werkrealschule
In verschiedenen Sitzungen wurde der Gemeinderat bereits über die Änderungen zur Hauptschule / Werkrealschule unterrichtet. Es soll nun zu einer Kooperation zwischen den drei Gemeinden Helmstadt-Bargen, Waibstadt und Neckarbischofsheim kommen. der Sitz der neuen Werkrealschule soll in Helmstadt-Bargen sein. Die vom Landtag beschlossene Weiterentwicklung der Hauptschule zur Werkrealschule ist ein zentrales bildungspolitisches Ziel der Landesregierung. Mit der Einführung der Werkrealschule zum Schuljahr 2010/11 wird das vorhandene Bildungsangebot zukunftsorientiert erweitert. Dies schafft für junge Menschen noch bessere Chancen, sich dank einer umfassenderen und stärker beruflich orientierten schulischen Bildung erfolgreich auf Leben und Beruf vorzubereiten. Pädagogisches Leitprinzip der Werkrealschule ist die durchgängige individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler und eine intensivierte Berufswegeplanung in allen Klas-senstufen. Diese Verbindung von individueller Förderung mit einer konsequenten Stärkung der Ausbil-dungsreife eröffnet einen attraktiven weiteren Bildungsgang zur Mittleren Reife. Die Profilierung der Werkrealschule wird unter anderem erreicht durch die Integration des 2007/2008 eingeführten Maßnahmenpakets zur Stärkung der Hauptschule und durch neue pä-dagogische Elemente. Zu diesen neuen Elementen gehört neben der Einführung von Wahlpflichtfächern in den Klassen 8 und 9 die enge Kooperation mit den Berufsfachschulen im Unterricht der Klasse 10. Die pädagogische Konzeption der Werkrealschule kann an mindestens zweizügigen Schulen optimal verwirklicht werden. Mit dem Zusammenschluss der drei Schulen Helmstadt-Bargen, Waibstadt und Neckarbi-schofsheim ist zumindest für die kommenden Jahre sichergestellt, dass ausreichend Schüler für eine zweizügige Werkrealschule vorhanden sind. Mit einer Schülerzahl von derzeit 59 und ca. 49 im kommenden Jahr währe unsere Hauptschule allein nicht überlebensfähig. Die Kooperation mit den Nachbargemeinden ist sicherlich eine gute Lösung, insbesondere weil sie von der Struktur zusammen passen. Weitere Informationen können in der Sitzung gegeben werden.
Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung einer Werkrealschule zusammen mit den Gemeinden Helmstadt und Waibstadt am Standort Helmstadt. Die bisherige Hauptschule Neckarbischofsheim wird komplett in die neue Werkrealschule übergeführt.
2. Der Gemeinderat beschließt einen Schulbezirk Helmstadt, Waibstadt, und Neckarbi-schofsheim.
TOP 03
Vorstellung der Eckdaten zum Haushaltsplan 2010
Nach den beiden sehr guten Finanzjahren 2007 und 2008, die der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 16.09.2008 (2007) und 21.07.2009 (2008) feststellen konnte, brechen mit den Haushaltsjahren 2009 und 2010 „überaus schlechte“ Zeiten für die Stadt Neckarbischofsheim an. Schuld daran sind die weg brechenden Steuereinnahmen, mit denen alle Städte und Gemeinden in der Bundesrepublik Deutschland zu kämpfen haben.
Das Gesamtvolumen des von der Verwaltung erstellten Haushaltentwurfs 2010 sieht ein Gesamtvolumen in Höhe von 8.792.700,00 €. Das sind 798.300,00 € weniger, als im Haushaltsjahr 2009 (Nachtragsplan) veranschlagt.
Der Verwaltungshaushalt weist Einnahmen und Ausgaben in einer Summe von 7.363.600,00 € auf. Das sind 70.100,00 € mehr (= +0,95%) als im Haushaltsjahr zuvor. Die Einnahmesituation bei den Steuern der Stadt Neckarbischofsheim hat sich zum Planjahr 2009 um 539.600,00 € (= -14,15%) verschlechtert.
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer beläuft sich nach der November-Steuerschätzung auf 1.120.000,00 € und liegt damit um 123.000,00 € (= -9,90) unter dem Nachtrags-Planansatz vom Jahr 2009 (1.243.000,00 €).
Die Schlüsselzuweisungen vom Land Baden-Württemberg reduzieren sich auf 875.100,00 €. Das sind 420.900,00 € (= -32,48) weniger, als 2009 (1.296.000,00 €).
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer erhöht sich leicht um 800,00 € (= +0,60%) auf 134.200,00 € (Vorjahr: 133.400,00 €).
Die Gewerbesteuereinnahmen wurden weiterhin mit 600.000,00 € kalkuliert, jedoch ist diese Einnahmeposition ein großer Unsicherheitsfaktor.
Die Gebühreneinnahmen verringern sich ebenfalls gegenüber dem Haushaltsjahr 2009 (715.400,00 €) um 20.100,00 € (= -2,81 €) auf nunmehr 695.300,00 €.
Insgesamt gehen die Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb von 2.499.100,00 € (2009) um 46.100,00 € (= -1,84) auf 2.453.000,00 € zurück.
Die Kalkulatorischen Einnahmen verringern sich von bisher 817.000,00 € um 142.400,00 € (= -17,43 €) auf 674.600,00 € und machen damit nur noch 9,16% (Vorjahr: 11,20%) des Einnahmevolumens des Haushalts aus.
Um den Verwaltungshaushalt ausgleichen zu können, ist eine Zuführung aus dem Vermögenshaushalt in Höhe von 795.100,00 € notwendig. Schon im Nachtragsplan 2009 war die Ausweisung einer Zuführungsrate vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt (33.500,00 €) vonnöten, um den Ausgleich herstellen zu können. Dies bedeutet wiederum, dass die Stadt Neckarbischofsheim die gesetzlichen Vorgaben (Erwirtschaftung von Mitteln zur ordentlichen Tilgung) nicht erfüllen kann.
Die Ausgaben des Verwaltungshaushalts erhöhen sich wie folgt:
|
|
Ansatz 2010 |
Ansatz 2009 |
Erhöhung |
in % |
|
Personalausgaben |
1.508.500,00 € |
1.389.950,00 € |
119.000,00 € |
8,56 |
|
Zuweisungen/Zuschüsse |
573.750,00 € |
521.550,00 € |
52.200,00 € |
10,01 |
|
Sonst. Finanzausgaben |
2.304.500,00 € |
2.293.000,00 € |
11.500,00 € |
0,50 |
Lediglich die Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand reduzieren sich von 3.089.000,00 € um 112.150,00 € (= -3,63%) auf 2.976.850,00 €. Dies ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass sich die Inneren Verrechnungen und die Kalkulatorischen Kosten erheblich verringern.
|
|
Ansatz 2010 |
Ansatz 2009 |
Reduzierung |
in % |
|
Innere Verrechnungen |
827.700,00 € |
869.200,00 € |
-41.500,00 € |
-4,77 |
|
Kalkulatorische Kosten |
674.600,00 € |
817.000,00 € |
-142.000,00 € |
-17,43 |
Die Ausgaben für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen und des sonstigen, unbeweglichen Vermögens steigt von 300.050,00 € (2009) um 64.750,00 € (= +21,58%) auf 364.800,00 €.
Größere Ausgabenerhöhungen schlagen auch bei der Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit 365.200,00 € (+ 11.250,00 € = 3,18% - Vorjahr: 353.950,00 €) und bei den kommunalen und sonstigen Sonderrechnungen mit 142.100,00 € (+ 18.900,00 € = 15,34% - Vorjahr: 123.200,00 €) zu Buche.
Die Kreisumlage verringert sich um 6.000,00 € von bisher 1.115.000,00 € (2009) auf jetzt 1.109.000,00 €. Im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2008 immer noch eine Mehrausgabe in Höhe von 170.864,05 € (+ 18,21%).
Die Gewerbesteuerumlage bleibt mit 123.500,00 € (+1.500,00 €) zum Vorjahr „im Rahmen“.
Wie bereits bei den Einnahmen erwähnt ist die Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt im Haushaltsjahr 2010 erneut nicht gewährleistet, so dass die ordentlichen Tilgungen und Tilgungsumlagen (230.000,00 €) nicht aus eigenen Mitteln erwirtschaftet werden können.
Zum Ausgleich des vorliegenden Haushaltsplanentwurfs 2010 wäre derzeit eine Kreditaufnahme in Höhe von 934.100,00 € notwendig!!!
Im Vermögenshaushalt wird der Gemeinderat auch in diesem Jahr wieder über die notwendigen Investitionen diskutieren müssen. Ein Thema, das die Stadt Neckarbischofsheim schon seit 1999 beschäftigt ist die weitere Sanierung des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums. Die weiteren Maßnahmen (Sanierung der Klassenzimmer) wurden wegen der immensen Kosten nicht im Haushaltsplan 2010 veranschlagt.
Folgende Maßnahmen sind derzeit im Vermögenshaushalt eingeplant:
|
Unterabschnitt |
Maßnahme |
Kosten |
|
2.5800. |
Neugestaltung des Schlossparks |
10.000,00 € |
|
2.6300. |
Allgemeine Straßenbaumaßnahmen |
100.000,00 € |
|
2.6700. |
Straßenbeleuchtung |
10.000,00 € |
|
2.7000. |
Abwasserbeseitigung |
100.000,00 € |
|
2.7710. |
Sozialgebäude Bauhof |
140.000,00 € |
|
2.8550. |
Wegebau Wald |
4.000,00 € |
|
2.8830. |
Erwerb von Grundstücken |
40.000,00 € |
|
2.9100. |
Tilgungsumlage AZV |
45.000,00 € |
|
2.9100. |
Tilgung Kreditmarktdarlehen |
185.000,00 € |
|
2.9100. |
Zuführung zum Verwaltungshaushalt |
795.100,00 € |
|
Gesamtausgaben |
|
1.429.100,00 € |
Geplante Einnahmen im Vermögenshaushalt:
|
Unterabschnitt |
Einnahmen |
Betrag |
|
2.7710. |
Zuschuss Ausgleichstock Sozialgebäude |
105.000,00 € |
|
2.8830. |
Grundstückserlöse |
40.000,00 € |
|
2.9100. |
Entnahme aus der Rücklage |
350.000,00 € |
|
2.9100. |
Einnahmen vom Kreditmarkt |
934.100,00 € |
|
Gesamteinnahmen |
|
1.429.100,00 € |
Die vorliegenden Zahlen dürften den Gemeinderat ziemlich „erschreckt“ haben. Auch die Finanzverwaltung hatte bei der Aufstellung des Zahlenwerks kräftig schlucken müssen. Jetzt ist es an der Zeit, Strukturen neu zu ordnen und zu überprüfen, welche Ausgaben sich die Stadt Neckarbischofsheim noch leisten kann und wie die Einnahmen in den Gebührenhaushalten verbessert werden können. Vorschläge dazu werden von der Verwaltung zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2010 voraussichtlich am 8. Dezember 2009 noch erarbeitet. Bevor der Gemeinderat das ausführliche Zahlenwerk in Händen halten wird, findet mit der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am Donnerstag, 19. November 2009 ein Gespräch statt, in welchem darüber verhandelt wird, in welcher Art und Weise das Kommunalrechtsamt dem Haushaltsplanentwurf 2010 zustimmen wird.
TOP 04
Hiebs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010
hier: Beratung und Beschlussfassung
Die Untere Forstbehörde beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Forstbezirk Kraichgau – hat der Stadt Neckarbischofsheim den Betriebsplan 2010 zur Beratung und Beschlussfassung zugesandt. Der Gemeinderat erhält in der Anlage den Plan für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Gemeinderat hat nach § 51 Abs. 2 Landeswaldgesetz (LWaldG) den Beschluss über den Betriebsplan 2010 nunmehr herbeizuführen. Zur Sitzung sind der Forstbezirksleiter Dr. Josef Klebes und der Revierleiter Tobias Dörre eingeladen, die den Plan vorstellen werden. Des weiteren erhält der Gemeinderat das Schreiben des Kreisforstamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, in welchem Vorschläge für die Brennholzpreise im Winter 2009/2010 gemacht werden. Forstbezirksleiter Dr. Josef Klebes wird in der Sitzung zu den Brennholzpreisen nochmals ausführlich Stellung nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Hiebs- und Kulturplan für das Forstwirtschaftsjahr 2010 zu.
TOP 05
Aufnahme eines Kommunalkredits
Zum Ausgleich der Jahresrechnung 2008 wurde ein Kreditbetrag in Höhe von 435.000,00 € als Kasseneinnahmerest unter HH.-Stelle 2.9100.377100 verbucht. Die Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2008 gilt nach § 87 Abs. 3 GemO so lange weiter, bis die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr (2010) erlassen ist. Zum Ausgleich des derzeitigen Kassenbestandes ist es nunmehr vonnöten, die Kreditermächtigung aus dem Jahre 2008 in Anspruch zu nehmen. Bei verschiedenen Banken wird noch bis zur Sitzung über die Aufnahme des Kommunalkredits angefragt (tagesabhängig). Die Konditionen werden in der Sitzung dem Gemeinderat mitgeteilt. Die Verwaltung bittet um die Ermächtigung, den Kredit danach zu den günstigsten Konditionen aufnehmen zu können.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme des Kommunalkredits in Höhe von 435.000,00 € zu und ermächtigt gleichzeitig die Verwaltung, den Kredit zu den günstigsten Konditionen aufzunehmen.
Anmerkung:
Durch die Aufnahme des Kommunalkredits steigt der Schuldenstand der Stadt Neckarbischofsheim zum Ende des Jahres 2009 auf 4.113.085,00 € an. Das bedeutet bei 3.908 Einwohnern eine Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 1.052,48 €.
TOP 06
Beratung und Beschlussfassung zur Änderung des Streuplans der Stadt Neckarbischofsheim
Durch die Erschließung des Neubaugebietes „Eichertstal“ sind weitere vier Straßenzüge hinzugekommen für die der Winterdienst zu regeln ist. Beim „Unteres Eichertstal“ und „Oberes Eichertstal“ handelt es sich um Straßen mit stärkerem Gefälle, sodass wir vorschlagen, diese in den Räum- und Streuplan aufzunehmen. Bei der „Goethestraße“ und „Schmitthenner-Straße“ hingegen handelt es sich um Straßen mit leichtem Gefälle (vergleichbar mit der „Forlenstraße, „Schillerstraße“). Die Regelung, dass bei Eisglätte der Bauhof angehalten ist alle Wohn- und Geschäftsstraßen zu bestreuen sind, bleibt bestehen.
Beschlussvorschlag:
Der derzeitige Räum- und Streuplan der Stadt Neckarbischofsheim wird um die Straßen „Unteres Eichertstal“ und „Oberes Eichertstal“ ergänzt.
TOP 07
Abschluss eines neuen Stromlieferungsvertrags mit der EnBW
Die Stadt hat bisher die Stromlieferung für die öffentlichen Gebäude immer individuell mit der EnBW vereinbart. Im Vergleich zur Bündelausschreibung durch den Gemeindetag Baden-Württemberg wurden regelmäßig günstigere Preise erzielt. Der Stromliefervertrag läuft noch bis 31.12.2010. Die EnBW ist nun aber an die Gemeinden herangetreten, und hat eine neues Angebot für den 01.01.2011 unterbreitet. Derzeit ist die EnBW in der Lage, am Strommarkt günstige Lieferverträge abzuschließen und gibt diesen Vorteil an die Kommunen weiter. Die Strompreise liegen derzeit etwa auf dem Niveau von 2007. Durch die aktuellen Konditionen und Vertragslaufzeiten war die Stadt von den enormen Preiserhöhungen des Jahres 2009 nicht betroffen.
Die Verwaltung schlägt vor, die in der Anlage dargestellten Konditionen zum 01.01.2011 zu akzeptieren und auf dieser Basis einen neuen Stromliefervertrag mit der EnBW abzuschließen.
TOP 08
Einrichtung einer Schuldnerberatung beim Diakonischen Werk Sinsheim
Bereits im Februar 2009 ist die Stadt Sinsheim auf uns zugekommen, ob sich die Stadt Neckarbischofsheim an einer gemeinsamen Schuldnerberatung durch das Diakonische Werk in Sinsheim beteiligen würde. In Gesprächen wurde dann die Vorstellungen der Stadt Sinsheim, des Amtsgerichts und der Diakonie vorgestellt. Im Detail geht es um folgenden Sachverhalt: Nach dem Insolvenzrecht haben auch Privatpersonen die Möglichkeit einen Antrag auf Eröff-nung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Hierzu ist eine Bescheinigung vorzulegen, die von einer geeigneten Person oder Stelle ausgestellt ist und aus der hervorgeht, dass eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans innerhalb der letzten sechs Monate vor der Eröffnung erfolglos versucht worden ist. Die Schuldnerberatung wird ins Sinsheim durch die Kirchen durchgeführt, die aber keine Berechtigung haben, Bescheinigungen auszustellen. Für Harz IV–Empfänger erfolgt die Schuldnerberatung durch den Landkreis. Für die anderen Fälle wird über das Amtsgericht ein sog. Beratungsschein ausgestellt, der dann bei einem Rechtsanwalt eingelöst werden kann. Das bedeutet, dass die Schuldnerberatung im bereich Sinsheim überwiegend durch Rechtsanwälte durchgeführt wird. Die Kosten für die Einrichtung einer Schuldnerberatung würden sich auf ca. 35.000,00 € belaufen, was einem Verteilungsschlüssel von ca. 0,55 € pro Einwohner entspricht. Die Stadt Sinsheim, Angelbachtal und Zuzenhausen haben beschlossen eine gemeinsame Schuldnerberatung einzurichten. Die Gemeinden der Brunnenregion wurden ebenfalls angesprochen, ob sie sich an der Beratungsstelle beteiligen wollen. Bei der Schuldnerberatung würde es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt Neckarbischofsheim handeln. Von den Gemeinden des GVV Waibstadt wurde die Beteiligung bisher sehr zurückhaltend gesehen, da mit der Schuldnerberatung auch nicht der gesamte Amtsgerichtsbezirk abgedeckt wird.
Die Verwaltung sieht derzeit keine dringende Notwendigkeit, sich an der Beratungsstelle zu beteiligen.