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Neckarbischofsheim
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 08.12.2009
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 17.11.2009
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17. November 2009 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu dieser Niederschrift Stellung nehmen.
TOP 02
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2010
Der Gemeinderat erhält in der Sitzung den Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2010 ausgehändigt. Bürgermeister Hans-Joachim Vogt und Stadtkämmerer Harry Hack werden zu dem Zahlenwerk in der Sitzung entsprechend Stellung nehmen.
TOP 03
Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Förderung und Betrieb des evangelischen Kindergartens Neckarbischofsheim
Abschluss einer neuen Vereinbarung zur Förderung und Betrieb des evangelischen Kindergartens Neckarbischofsheim
Im Verhältnis zum bisherigen Vertrag und zur Vorlage der Spitzenverbände ergeben sich folgende Veränderungen:
1. die Kirchengemeinde wird in die Bedarfsplanung mit eingebunden (Zif. 2.1)
2. Es wird in Zif. 2.5 eine Mindestgruppengröße definiert ab der die bürgerliche Gemeinde zu unterrichten ist
3. In Ziffer 4.1.2 ist geregelt, dass die politische Gemeinde an den Investitionsausgaben einen Anteil von 90% trägt (bisher 100%) Ferner wird festgestellt, was die Kommune bisher schon in den Kindergarten investiert hat. Dieser Investitionszuschuss wird mit 4% abgeschrieben.
4. Zu den Sachausgaben in Ziffer 4.2.2. werden je nach Ausgabenart entsprechende Wertgrenzen eingefügt
5. Unter Ziffer 4.5. ist die finanzielle Beteiligung der Kirche und der politischen Gemeinde geregelt: An den anrechenbaren Ausgaben für den Kindergarten gewährt die Stadt zunächst den gesetzlichen Mindestzuschuss von 63%; bzw. 68% für die Kleinkindbetreuung. Die Kirchengemeinde erhält aus dem Kirchenfinanzausgleich jeweils Zuweisun-gen, die sie in vollem Umfang zur Abdeckung der Betriebskosten verwendet. Der Anteil der Kirchengemeinde steigt hierdurch von ca. 15.000 € auf nunmehr rund 28.000 € pro Jahr. Das dann noch verbleibende Defizit trägt die politische Gemeinde.
6. Der Vorsitz im Kuratorium wird von der politischen Gemeinde wahrgenommen (bisher im jährlichen Wechsel)
7. Die Laufzeit beginnt am 1.1.2010 und ist wie bisher mit einer Kündigungsmöglichkeit versehen.
Insgesamt stellt der nun vorliegende Vertrag in vielen Bereichen eine Verbesserung zu den bisherigen Regelungen dar. Was die finanzielle Beteiligung der Stadt anbelangt, ergibt sich eine leichte Verbesserung. Insgesamt entspricht unser Engagement überwiegend dem der umliegenden Gemeinden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Vertragswerk zuzustimmen.
Zur weiteren Information:
Der Beitrag für die Kleinkindbetreuung beläuft sich zurzeit auf 130,00 € pro Kind. Im neuen Jahr wird sich der Gemeinderat über die neue Gebührenstruktur unterhalten müssen. Zahlreiche Gemeinden in unmittelbarer Nachbarschaft haben bereits das sog. "Württemberger Modell" beschlossen. Die Verwaltung ist derzeit dabei einen Vorschlag auszuarbeiten.
TOP 04
Friedhofsatzung der Stadt Neckarbischofsheim
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
Friedhofsatzung der Stadt Neckarbischofsheim
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Neufassung der Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung
Im Zusammenhang mit der Neufassung wurden auch die Bestattungsgebühren neu kalkuliert. In der Anlage übersenden wir die Kalkulationsgrundlagen, die nach dem Muster der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt wurde. Zu erwähnen ist, dass die Gebührensätze für die Wahlgräber an die einzelnen Nutzungszeiten angepasst sind. Bisher ging man bei Erdbestattungen von einer Nutzungszeit von 30 Jahren aus. Die Ruhefrist betrug allerdings nur 25 Jahre. Ruhe- und Nutzungszeit sind nun generell auf 25 Jahre zusammengefasst worden. Neu kalkuliert wurden auch die Kindergräber (bisher Nutzungsrecht 15 Jahre – jetzt neu 10 Jahre). Künftig wird es auch eine Unterscheidung zwischen Urnenreihengräbern (15 Jahre Nutzungsrecht), Urnenwahlgräber (25 Jahre Nutzungsrecht) und anonymen Urnengräbern (15 Jahre Nutzungsrecht) geben. Bei den weiteren Gebühren (Verwaltungsgebühren) wurden die bisherigen Centbeträge auf volle Euro-Beträge auf- bzw. abgerundet.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Friedhofssatzung (Friedhofsordnung und Bestattungsgebührensatzung) zu. Die Satzung soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
TOP 05
Hallenbad Neckarbischofsheim
hier: Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Außenfassade
Hallenbad Neckarbischofsheim
hier: Vergabe der Arbeiten zur Sanierung der Außenfassade
In der Sitzung wird Herr Oszter anwesend sein um einen Überblick über den Stand der Sanierungsarbeiten zu geben und die derzeitige Kostensituation zu erläutern. Wie wir bereits in der Sitzung am 13.10.09 mitgeteilt haben, wurde die Ausschreibung zur Sanierung der Fassade in zwei Lose aufgeteilt. Im Los 1 ging es um die Sanierung der Fassade um den Eingansbereich, im Los 2 um das Anbringen einer Blechverkleidung für die restliche Fassade. Über die Schwierigkeiten, Angebote zur Fassadensanierung zu bekommen, haben wir das Gremium bereits unterrichtet. Vergeben konnten wir bisher nur den Auftrag zu Los 1 an die Fa. Schnabel GmbH & Co. KG in Mosbach. Herr Oszter hat nun Verhandlungen mit der Fa. Baumann Dach u. Wand GmbH aus Mannheim geführt. Die Firma ist in der Lage die Arbeiten auszuführen. Zur Vergabe steht nun ein Pauschalangebot der genannten Firma i. H. v. brutto 32.725,00 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe zur Sanierung der (restlichen) Außenfassade zum Pauschalangebot in Höhe von brutto 32.725,00 EUR zu.
TOP 06
Mensa im Schulzentrum Neckarbischofsheim
hier: Vergabe zur Lieferung der Schulküche
Mensa im Schulzentrum Neckarbischofsheim
hier: Vergabe zur Lieferung der Schulküche
Tischvorlage
Bereits in seiner Sitzung am 17.02.09 hat sich der Gemeinderat mit der Beschaffung der Kücheneinrichtung beschäftigt. Die damalige Ausschreibung wurde auf Grund fehlerhafter Angebote bzw. zu hoher Kosten aufgehoben. Nachdem ein Betreiber für die Mensa gefunden wurde und dieser auch diverse Einrichtungsgegenstände vorübergehend zur Verfügung stellen kann, hatten wir die Möglichkeit das Leistungsverzeichnis für die Kücheneinrichtung zu kürzen. Mit der Betreiberin und dem Küchenplaner Herrn Jakob fand am 11.11.09 ein Abstimmungsgespräch statt. Hierbei konnte vorerst geklärt werden, auf welche Küchengeräte bzw. Einrichtungsgegenstände verzichtet werden kann. Wir waren uns einig, dass wir zu Beginn mit den Anschaffungen zurückhaltend agieren möchten. Der laufende Betrieb soll dann zeigen, ob ein weiterer Bedarf vorhanden ist. Vorerst entfallen im Vergleich zur damaligen Ausschreibung im Wesentlichen die Bereiche Kochgruppe mit Kombidämpfer, die Spülküche sowie der Lagerschrank, die Regalanlage und Tafelwasseranlage sowie Teile der ausgeschriebenen fahrbaren Geräte und Einrichtungsgegenstände. Herr Jakob hat die letzten Tage genutzt um mit den beiden günstigsten Bietern aus der Ausschreibung nochmals Verhandlungen zu führen. Es hat sich dabei gezeigt, dass die damaligen Preise weiterhin Bestand haben. Unter Berücksichtigung der Streichung gewisser Ausrüstungs- und Einrichtungsgegenstände liegen uns derzeit folgende Angebote vor (der Klammer können Sie die Angebote vom Febr. 2009 entnehmen):
Fa. Hachtel GmbH, Schieberdingen brutto 46.073,14 EUR (87.002,32 EUR)
Fa. Schafferer, Freiburg brutto 47.633,08 EUR (81.249,07 EUR)
Die Fa. Schafferer hat bereits angekündigt, dass der früheste Liefertermin ab ca. Ende Februar 2010 sein wird. Die Fa. Hachtel wird bei einer Auftragserteilung in der KW 50 noch im Januar 2010 die Einrichtung der Küche vornehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag zur Einrichtung der Küche in der Mensa des Adolf-Schmitthenner-Gymnasiums an die Fa. Hachtel GmbH zu der geprüften Angebotssumme von 46.073,14 EUR.