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Neckarbischofsheim
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Bodenrichtwerte
Der Gutachterausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Waibstadt hat gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) die Bodenrichtwerte nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Stichtag 31.12.2009 ermittelt und am 25.11.2009 beschlossen.
Für die Stadt Neckarbischofsheim und die beiden Stadtteile Helmhof und Untergimpern wurden folgende Bodenrichtwerte ermittelt:
Erläuterungen – wichtige Hinweise – bitte beachten !!!!!
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Fläche eines Grundstückes mit definiertem Grundstückszustand (Richtwertgrundstück). Bodenrichtwerte werden für baureifes und bebautes Land abgeleitet. Für landwirtschaftliche Grundstücke ist der Bodenwert beim Gutachterausschuss des GVV Waibstadt zu erfragen. Abweichungen des einzelnen Grundstückes vom Richtwertgrundstück in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Entwicklungs- und Erschließungszustand, Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße und –zuschnitt, Bodenbeschaffenheit, Neigung usw. bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert. Dies ist durch ein entsprechendes Gutachten im Einzelfall zu ermitteln. Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.

