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Bürgermeisteramt
Neckarbischofsheim
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 20.04.2010
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 23.02.2010
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23. Februar 2010 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu dieser Niederschrift Stellung nehmen.
TOP 02
1. Änderung der Ergänzungssatzung zum Bebauungsplan „Helmstadter Weg“
Im Jahr 2004 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Ergänzungssatzung zum Bebauungsplan „Helmstadter Weg“ für den Bereich, der in der Verlängerung der Hölderlinstraße liegt, beschlossen. Am 27.09.2005 wurde die Ergänzung zum Bebauungsplan dann als Satzung durch den Gemeinderat beschlossen.
Leider ist in den damals beschlossenen Festsetzungen ein redaktioneller Fehler unterlaufen. Fälschlicherweise ist in der Satzung der Begriff Firsthöhe statt Traufhöhe für die Höchstfestsetzung getroffen worden.
Das es sich hierbei nur um einen Schreibfehler handeln muss, geht zwar aus der damaligen Begründung hervor, das Landratsamt jedoch verlangt aus Rechtssicherheitsgründen die Klarstellung der Höhenfestsetzung durch eine Satzungsänderung.
Weitere Regelungsinhalte und Planzeichen werden nicht geändert.
Das Ingenieurbüro Miltner hat uns bereits die notwendigen Unterlagen zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung zukommen lassen. Kosten für die Änderungssatzung entstehen keine.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden erfolgt die Satzungsänderung im vereinfachten Verfahrens gem. § 13 BauGB.
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass folgende Beschlüsse gefasst werden:
1. Beschluss zur 1. Änderung der Ergänzungssatzung zum Bebauungsplan „Helmstadter Weg“
2. Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
TOP 03
Erschließung der Neubaugebiete
hier: Abrechnung der Erschließungsmaßnahmen „Eichertstal“ und „Bitzweg“
a) Abrechnung Neubaugebiet „Eichertstal“
Im Februar 2007 hat die Stadt Neckarbischofsheim mit der Gesellschaft für kommunale Baulanderschließung mbH (GkBmbH) aus Karlsruhe einen städtebaulichen Vertrag zur Erschließung des Neubaugebietes „Eichertstal“ geschlossen. Die Größe des Nettobaulandes beträgt 28.037 m² und es wurden 51 Baugrundstücke erschlossen.
Die Bauarbeiten haben im Februar 2008 begonnen und konnten am 19.05.2009 abgenommen werden. Die Gewährleistungsfrist läuft am 20.05.2013 ab.
|
Die Kostenschätzung belief sich auf |
brutto 71,80 €/m². |
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Abgeschlossen wurde die Maßnahme |
brutto 65,43 €/m². |
Die Gesamtmaßnahme hat somit abgeschlossen mit einem Brutto-Endbetrag in Höhe von 1.834.458,31 €.
Die Erschließungskosten wurden von den Grundstückseigentümern je nach Baufortschritt in insgesamt 5 Raten angefordert. Die Stadt Neckarbischofsheim hatte demnach 1.506.775,40 EUR zu bezahlen.
Nachdem die GkB mbH die Schlussabrechnung fertiggestellt hat, ergab sich eine Rückerstattung in Höhe von 133.076,78 EUR auf das Treuhandkonto der Stadt zur Erschließung von Baugrundstücken.
Zur Erschließung der städtischen Baugrundstücke hatten wir also einen Betrag in Höhe von 1.373.698,62 EUR aufzubringen.
Im Baugebiet konnten wir bis zum 31.03.2010 insgesamt 10 Bauplätze verkaufen.
Anhand bereits geführter Gespräche hoffe ich, in den nächsten Tagen weitere 3 Plätze verkaufen zu können.
|
Das Baugebiet „Eichertstal“ hat bisher Ausgaben in Höhe von |
2.024.350,90 EUR |
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verursacht und Einnahmen in Höhe von |
890.011,12 EUR |
In diesen beiden Beträgen beinhaltet sich auch die Kosten der Umlegung, Kinderpauschale etc.
b) Abrechnung Erschließungsmaßnahme „Bitzweg“
Im März 2008 hat die Stadt Neckarbischofsheim mit der GkBmbH einen städtebaulichen Vertrag zur Erschließung von Baugrundstücken im Bitzweg geschlossen. Die Größe des Nettobaulandes beträgt 9.757 m² und es wurden 17 Baugrundstücke erschlossen (hierin enthalten auch die bereits bebauten Grundstücke).
Die Bauarbeiten haben im Juni 2008 begonnen und konnten am 26.11.2009 abgenommen werden. Die Gewährleistungsfrist läuft am 26.11.2012 ab.
|
Die Kostenschätzung belief sich auf brutto |
73,00 €/m² |
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Abgeschlossen wurde die Maßnahme mit Baukosten |
59,05 €/m² |
Die Gesamtmaßnahme hat somit abgeschlossen mit einem Brutto-Endbetrag in Höhe von 353.585,38 €.
Die Erschließungskosten wurden auch hier von den Grundstückseigentümern je nach Baufortschritt in insgesamt 5 Raten angefordert. Von der Stadt Neckarbischofsheim wurden demnach 368.573,35 EUR bezahlt.
Nachdem die GkB mbH die Schlussabrechnung fertiggestellt hat, ergab sich eine Rückerstattung in Höhe von 66.066,93 EUR auf das Treuhandkonto der Stadt zur Erschließung von Baugrundstücken.
Zur Erschließung der städtischen Baugrundstücke mussten wir demnach einen Betrag in Höhe von 302.506,42 EUR aufbringen. I
m Baugebiet konnten wir bereits alle 10 Bauplätze verkaufen.
Für die Erschließungsmaßnahme „Bitzweg“ stehen noch folgende Einnahmen aus:
|
- Kostenbeteiligung Anwohner SNH-Straße |
17.739,07 EUR |
|
- Rückerstattung Fremdwasserbeseitigung |
50.368,39 EUR |
Bereinigt man die o. g. Ausgaben in Höhe von 302.506,42 EUR um die noch zu erwartenden Einnahmen, so kann man festhalten, dass uns die Erschließung der Baugrundstücke 234.398,96 EUR oder 45,75 €/m² gekostet hat.
Am 06.11.07 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Erschließungskosten für den Eigentümer von Flst. Nr. 4982 zu übernehmen. Derzeit steht noch ein Betrag von 604,16 EUR aus, der von uns beigetrieben wird.
Schlussbemerkung:
Wir dürfen festhalten, dass die Maßnahme durch die GkB mbH, deren Akten- und Kontoführung einwandfrei abgewickelt und in einem ordentlichen Zustand geführt und übergeben wurden.
Erfreulicherweise konnten wir beide Maßnahmen günstiger abschließen als angenommen. Das bereits im „Bitzweg“ alle Plätze verkauft und im „Eichertstal“ (derzeit) eine stetige Nachfrage besteht, zeigt, dass die Entscheidung, beide Maßnahmen durchzuführen eine richtige war.
|
Kontostand Treuhandkonto (Stand 13.04.2010) |
- 1.426.132,61 EUR |
Aus einem Kaufvertrag stehen noch eine Einnahme in Höhe von 164.750,00 EUR aus. Diese sind spätestens zum 30.06.2010 fällig.
An Zinsen mussten wir bisher 147.234,71 EUR aufbringen, d. h. pro m²-Bauplatzfläche 5,45 EUR.
TOP 04
August-Schütz-Freibad des Turnvereins Neckarbischofsheim
hier: Zustimmung zum Ausgleich des Defizits aus dem Schwimmbadbetrieb 2009
Mit Schreiben vom 16. März 2010 hat der Turnverein 09 Neckarbischofsheim e.V. mitgeteilt, dass die Badesaison 2009 im vereinseigenen August-Schütz-Freibad mit einem Fehlbetrag in Höhe von 14.600,00 € (Vorjahr: 8.850,96 €) abgeschlossen hat.
Die Schwimmbadkasse wurde von den Kassenprüfern geprüft, und auf der Generalversammlung des Turnverein 09 Neckarbischofsheim am 05.03.2010 für uneingeschränkt in Ordnung befunden. Den Kassenbericht fügen wir dieser Vorlage bei.
Der Turnverein bittet darum, den Fehlbetrag für das Jahr 2009 durch die Stadt Neckarbischofsheim auszugleichen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Ausgleich des Defizits aus dem Schwimmbadbetrieb 2009 im August-Schütz-Freibad des Turnverein Neckarbischofsheim in Höhe von 14.600,00 € zu.
Anmerkung:
Die Haushaltsmittel stehen in Höhe von 10.000,00 € (Finanzposition 1.5510.700000) im Haushaltsjahr 2009 zur Verfügung.
TOP 05
Sanierungsmaßnahme „Obere Turmstraße“, Bauabschnitt II
Im Jahr 2009 haben wir mit der Kanal- und Straßensanierung für den Bereich Turm-/Obere Turm-/ Garten- und Höhenstraße begonnen.
Im Jahr 2010 soll nun der Bauabschnitt II (BA II) begonnen werden. Dieser wird vom Ende des BA I bis zur kath. Kirche gehen.
Der Zuschussantrag für Mittel aus dem Ausgleichstock für die Straßenbaumaßnahme wurde beim Regierungspräsidium am 24.02.10 gestellt. Dem vorzeitigen Baubeginn hat das Regierungspräsidium bereits zugestimmt.
Mit Veröffentlichung am 13.03.10 wurde dieser Bauabschnitt öffentlich ausgeschrieben.
Nach den kalkulierten Kosten des Ingenieurbüros Willi Michel aus Sinsheim rechnen wir für den Kanalbau mit brutto 108.187,58 EUR und für den Straßenbau mit brutto 124.757,35 EUR.
Der Bauabschnitt BA II wurde in 2 Losen (Los 1 –Kanalbau- und Los 2 –Straßenbau-) öffentlich ausgeschrieben. Die Submission fand am 01. April im Rathaus statt.
Von den abgeholten Ausschreibungsunterlagen wurden 8 Angebote fristgerecht vorgelegt, welche zwischenzeitlich geprüft wurden.
a) Vergabe der Arbeiten: Kanalbau
Ein Angebot haben folgende Firmen abgegeben:
|
|
Bieter / Firma |
|
Angebotssumme |
Vergleich |
|
1. |
HLT Baugesellschaft, |
|
104.287,79 EUR |
171,56 |
|
2. |
Lintz & Hinninger, |
|
78.840,90 EUR |
129,70 |
|
3. |
Meny Bau GmbH, |
|
88.096,52 EUR |
144,92 |
|
4. |
Mackmull, |
|
79.261,16 EUR |
130,39 |
|
5. |
Traub GmbH, |
|
79.872,38 EUR |
131,40 |
|
6. |
Tomac Emil+Sohn, |
|
128.770,97 EUR |
211,84 |
|
7. |
Riedlberger, |
|
60.787,75 EUR |
100 |
|
8. |
Hauck Baugesellschaft, |
|
89.689,21 EUR |
147,54 |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag Los 1- Kanalbau- zu der geprüften Angebotssumme von brutto 60.787,75 EUR an die Fa. Riedlberger aus Sinsheim-Steinsfurt.
b) Vergabe der Arbeiten: Straßenbau
Ein Angebot haben folgende Firmen abgegeben:
|
|
Bieter / Firma |
|
Angebotssumme |
Vergleich |
|
1. |
HLT Baugesellschaft, |
|
113.527,79 EUR |
116,33 |
|
2. |
Lintz & Hinninger, |
|
100.853,55 EUR |
103,35 |
|
3. |
Meny Bau GmbH, |
|
118.775,45 EUR |
121,71 |
|
4. |
Mackmull, |
|
108.833,00 EUR |
111,52 |
|
5. |
Traub GmbH, |
|
108.864,95 EUR |
111,56 |
|
6. |
Tomac Emil+Sohn, |
|
162.476,29 EUR |
166,49 |
|
7. |
Riedlberger, |
|
97.587,98 EUR |
100 |
|
8. |
Hauck Baugesellschaft, |
|
114.641,29 EUR |
117,47 |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag Los 2 –Straßenbau- zu der geprüften Angebotssumme von brutto 97.587,98 EUR an die Fa. Riedlberger aus Sinsheim-Steinsfurt.
TOP 06
Hauptschule Neckarbischofsheim
hier: Nachtragsangebot zum Austausch des Teppichbodens im Schulgebäude
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.02.10 den Auftrag zum Austausch des Teppichbodens in der Grund- und Hauptschule vergeben. Mit den Arbeiten wurde absprachegemäß am 06.04.10 begonnen.
Nach dem Abbruch der Altbeläge trat ein poröser, sandender und stark gerissener Altestrich zu Tage. Zusätzlich weist dieser nur eine Überdeckung von ca. 10-12 mm zur Fußbodenheizung auf. Bei einer derartig geringen Überdeckung besteht die Möglichkeit des Einbrechens der Konstruktion bei späteren Belastungen. Ein abfräsen der alten Spachtel- und Kleberückständen ist nicht möglich, das der Estrich, bedingt durch die geringe Überdeckung und die extremen Vibrationen und Schläge beim Fräsen, irreparabel geschädigt würde. Im jetzigen Zustand ist der Untergrund als nicht verlegereif einzustufen und somit sind Bodenbelagsarbeiten ohne weitergehende Sanierungsmaßnahmen nicht möglich bzw. zulässig.
Um einen verlegereifen Untergrund herzustellen müssen die hinderlichen Schichten durch vorsichtiges Schleifen mit Diamantwerkzeugen entfernt werden um den Boden keinen zerstörerischen Belastungen auszusetzen. Zusätzlich ist es notwendig ein Armierungsgewebe vollflächig auf dem Boden zu verkleben und eine faserarmierte Ausgleichsschicht aufzubringen. Dieser Aufbau kann den Estrich stabilisieren und wirkt zusätzlich als lastverteilende Schicht.
Die im Bereich der Treppenstufen vorhandenen Schienensysteme müssen manuell entrostet und mit pastösem 2k-Material hinterfüllt werden. Diese Leistungen sind nur nach Material und Aufwand abrechenbar.
Die vorstehend genannten Maßnahmen gehen über das aktuelle Leistungsverzeichnis hinaus. Für die zusätzlichen Leistungen hat uns die Fa. Meyer Lies ein Nachtragsangebot von brutto 39.639,26 EUR vorgelegt.
Im Bereich der Aula und des Eingangsbereichs werden wir wie beschrieben ein zusätzliches Armierungsgewebe vollflächig auf dem Boden verkleben und eine faserarmierte Ausgleichsschicht aufbringen.
In den einzelnen Klassenzimmern wird je nach Zustand des Altestrich entschieden, ob wir das Risiko eingehen und auf den Altestrich direkt den neuen Teppichboden verlegen.
Beim Regierungspräsidium Karlsruhe (Ausgleichstock) wurde bereits der unvorhergesehene Mehraufwand angemeldet. Derzeit wird geprüft, ob eine Mittelverschiebung, Streichung der Maßnahme „Schließanlage“, dafür Einsatz der dafür vorgesehenen Mittel für den Austausch des Teppichbodens. Eine abschleißende Antwort haben wir bisher noch nicht erhalten.
Die Kosten bzw. Finanzierung stellt sich derzeit wie folgt dar:
Ausgaben:
|
Vergebener Auftrag |
brutto |
99.729,50 EUR |
|
Nachtragsangebot |
brutto |
39.639,26 EUR |
|
Summe |
brutto |
139.368,76 EUR |
Ausgleichstock:
|
bereits bewilligte Ausgaben |
120.000,00 EUR |
|
beantragte Mittelverschiebung |
20.000,00 EUR |
|
Summe |
140.000,00 EUR |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Nachtragsangebot i. H. v. brutto 39.639,26 EUR an die Fa. Fa. Meyer Lies zu.
TOP 07
Städtischer Bauhof Neckarbischofsheim
In den kommenden Wochen soll mit der geplanten Errichtung des neuen Sozialgebäudes für den Bauhof begonnen werden. Ziel ist es u. a., verschiedenste Arbeiten in Eigenleistung zu erbringen. Dies ist insofern nicht einfach, da wir dem Zuschussgeber (Ausgleichstock) gegenüber dokumentieren müssen, dass die zu erbringenden Eigenleistungen auch günstiger sind als Sie von einem Dritten erbracht werden können.
Bei den Arbeiten zur Errichtung der Bodenplatte werden wir zwei bis drei Beschäftigte des Bauhofs abstellen, um die Ausgaben zu minimieren. Hierzu müssen wir die Stundenlöhne der Bauhofbeschäftigten mit denen der zu beauftragenden Firma vergleichen.
Bei der Errichtung des Sozialgebäudes beabsichtigen wir wie folgt vorzugehen: Die Wände werden wir bei der Fa. Hauck Holzbau mit Neckarbischofsheimer Bürgern zusammenbauen. Anschließend werden diese mit der Unterstützung von Bauhofmitarbeitern aufgestellt. Der Innenausbau (Trockenausbau) wird ebenfalls von Bauhofmitarbeitern vorgenommen. Bis auf die Stunden, die von Freiwilligen in deren Freizeit geleistet werden, gilt auch hier, eine Gegenüberstellung der Stundensätze von Bauhofmitarbeitern zu Facharbeiterstunden muss erbracht werden.
Die zu vergebenden Auftragssummen befinden sich innerhalb der Kostenschätzung des Architekten.
a) Vergabe der Arbeiten zur Errichtung der Bodenplatte
Insgesamt 4 Firmen haben ein Angebot zur Errichtung der Bodenplatte abgegeben.
|
|
Bieter / Firma |
Angebotssumme |
|
1. |
Bernhard Diehm, |
32.670,19 EUR |
|
2. |
Wolfgang Kretz, |
24.350,26 EUR |
|
3. |
Niemann u. Hesselschwerdt, |
25.315,47 EUR |
|
4. |
Hauck Baugesellschaft, |
27.204,17 EUR |
Nach der Prüfung der Angebote wurden mit dem günstigsten Bieter Vergabegespräche geführt. Bei diesen Gesprächen wurde u. a. besprochen, in welcher Form die Stadt mit Eigenleistungen Ersparnisse erzielen kann. Die Einsparung die wir durch den Einsatz von Bauhofmitarbeitern erzielen können liegt bei ca. 3.800,00 EUR (veranschlagt 120 Std. x 26,96€ + MWSt.).
Ebenfalls haben wir geprüft, ob wir Einsparungen erzielen können, wenn wir das Material (Stahl, Beton) auf eigene Rechnung einkaufen. Billiger, als die vom günstigsten Bieter angebotenen Preise können jedoch auch wir das Material nicht beziehen.
Durch die Verschiebung des Standorts kam es zu geringfügigen Reduzierungen einzelnen Ausschreibungspositionen. Auch bei der Berücksichtigung dieser Reduzierung ergibt sich keine Veränderung in der Bieterreihenfolge.
Unter Einrechnung von Eigenleistungen und Reduzierung einzelner Positionen beläuft sich das Angebot der Fa. Kretz nunmehr auf brutto 18.939,49 EUR.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Fa. Kretz zu der geprüften Angebotssumme von brutto 18.939,49 EUR zu.
b) Vergabe der Lieferung der einzelnen Fertigwandteile in Holzständerbauweise
Um auch dem Regierungspräsidium gegenüber die Preissituation unter Berücksichtigung der Eigenleistung zu dokumentieren haben wir die Arbeiten zur Errichtung des Sozialgebäudes beschränkt ausgeschrieben. Hierzu wurden 4 Firmen gebeten ein Angebot abzugeben.
Die Wertung der Angebote brachte folgendes Ergebnis:
|
|
Bieter/ Firma |
Angebotssumme |
Angebotssumme |
|
1. |
Hauck Holzbau, |
112.899,05 EUR |
89.076,99 EUR |
|
2. |
Schatz Thomas Holzbau, |
114.653,54 EUR |
96.049,74 EUR |
|
3. |
Ralf Bender Holz- u. Ingenieurbau, |
117.750,19 EUR |
97.612,59 EUR |
|
4. |
Thurner Holzbau, |
131.177,33 EUR |
102.299,33 EUR |
Die Angebote „mit Eigenleistung“ beinhalten die Lieferung sämtlichen Materials sowie die Aufstellung der Holzständerbauteile vor Ort unter fachmännischer Anleitung.
Die Eigenleistungen lassen sich betragsmäßig wie folgt aufteilen:
|
1. Vorelemtierung der Wandelemente |
netto |
5.597,97 EUR |
|
2. Montage der Installationsebene an den Außenwänden |
netto |
8.589,77 EUR |
|
3. Dacharbeiten |
netto |
794,17 EUR |
|
4. Trockenbauarbeiten |
netto |
1.985,20 EUR |
|
5. Montage der Putzträgerplatten |
netto |
3.051,43 EUR |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat vergibt den Auftrag der Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten an die Fa. Hauck Holzbau zu der geprüften Angebotssumme von brutto 89.076,99 EUR.
TOP 08
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2009
Im Rahmen der Abschlussarbeiten für die Jahresrechnung 2009 sind auf das folgende Jahr diejenigen Mittel zu übertragen, die im Jahre 2009 beauftragt wurden, jedoch erst im Jahre 2010 abgerechnet werden konnten. Es handelt sich hierbei ausschließlich um begonnene Maßnahmen, die noch abgeschlossen werden müssen. Die Finanzierung der Einnahmen und Ausgaben war im Haushaltsplan 2009 mit entsprechenden Ansätzen eingeplant.
Bevor die Verwaltung dem Gemeinderat die zu übertragenen Haushaltsreste zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen kann, müssen diese nochmals innerhalb der Verwaltung abgestimmt werden.
Die Fraktionen erhalten deshalb die endgültige Vorlage zur Fraktionssitzung.
TOP 09
Kindergartenbeiträge 2010/2011
hier: Beschluss zur Erhöhung der Elternbeiträge zum neuen Kindergartenjahr
In der Gemeinderatssitzung vom 19. Januar wurden die Gebühren für die Kindergar-tengruppen vorberaten. Dabei verständigte sich das Gremium auf die Anwendung des württembergischen Modells, die Übernahme der empfohlenen Beiträge für die Regelgruppen und Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten, wie sie vom Gemein-detag vorgeschlagen wurden. Bei den Gebühren für die Kleinkindgruppen einigte sich das Gremium auf eine Erhöhung in zwei Schritten, um auf den empfohlenen Bei-trag von 250.-- € für das erste Kind zu kommen. Dies sollte in der Kuratoriumssitzung besprochen werden. Im Rahmen der Kuratoriumssitzung vom 18. Februar 2010 ei-nigten sich die Mitglieder auf ein Anheben der Beiträge in der Kleinkindbetreuung bis 01.09.2010 um drei Schritte, um den empfohlenen Betrag von 250.-- € zu erreichen.
Daraus würden sich nun folgende Beiträge in den Kindergärten ergeben
Kindergartengebühren im Regelkindergarten ab 01.09.2010 abhängig von der Anzahl der Kinder unter 18 Jahren in der Familie:
|
1 Kind |
87.-- EUR |
|
2 Kinder |
66.-- EUR |
|
3 Kinder |
44.-- EUR |
|
4 Kinder |
15,-- EUR |
|
ab 5 Kinder |
frei |
für die Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten wird ein Aufschlag von 25 % angewendet. Dies bedeutet:
|
1 Kind |
109.-- EUR |
|
2 Kinder |
83.-- EUR |
|
3 Kinder |
55.-- EUR |
|
4 Kinder |
19.-- EUR |
|
ab 5 Kinder |
frei |
Für die Betruung von Kindern unter 3 Jahren in der Krippe ist ein Gebührensatz von250 € vorgeschlagen. Dieser Satz bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 6 Stunden. Im Kindergarten Neckarbischofsheim beträgt die Betreuungszeit jedoch 5 Stunden, so dass der Satz entsprechend anzupassen ist. Die Verwaltung schlägt daher vor, die ursprünglich auf drei Schritte geplante Erhöhung auf 250 € in nur zwei Schritten auf dann 215 € zu erhöhen. Der volle Satz von 250 € kommt also nicht zum tragen. Es werden folgende Sätze vorgeschlagen:
|
Anzahl Kinder in der Familie unter 18 |
1. Stufe ab 01.09.2010 |
2. Stufe ab 01.02.2011 |
|
1 Kind |
180.-- EUR |
215.-- EUR |
|
2 Kinder |
133.-- EUR |
159.-- EUR |
|
3 Kinder |
90.-- EUR |
107.-- EUR |
|
4 Kinder |
36.-- EUR |
43.-- EUR |
|
5 Kinder |
frei |
frei |
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt den vorgeschlagenen Gebühren zu. Die Gebühren werden für die kommunalen Kindergärten übernommen.
TOP 10
Erhöhung des Bezugspreises für das Bürgergabholz 2010
Der Preis für das Grabholz hat sich in der Vergangenheit immer an dem Lohnaufwand orientiert, der für die Herstellung des Holzes notwendig war. Der Wert des Holzes (rund 45 € pro Festmeter) blieb dabei immer berücksichtigt.
Seitens des Försters wurde darauf hingewiesen, dass die Holzhauerleistung in den letzten Jahren nicht angepasst wurde. Für den Doppelster wurde bisher ein Preis von 45 € verlangt. In Absprache mit dem Förster wird ein neuer Preis pro Doppelster von 65 € vorgeschlagen. Mit diesem Gebührensatz wäre wieder sichergestellt, dass der sog. Macherlohn abgedeckt ist. Die Verwaltung schlägt vor, den Doppelster Grabholz auf 65 € festzulegen.
TOP 11
Einladung zur Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt
Die MItglieder der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt werden zu einer öffentlichen Sitzung auf Mittwoch, den 28. April 2010, 17.00 Uhr, in den Bürgersaal des Rathauses Waibstadt eingeladen.
Tagesordnung der öffentlichen Sitzung:
1. Feststellung der Jahresrechnung 2008 für den kameralen und pflegewirtschaftlichen Bereich
2. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2010
3. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes für den Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt; hier: Ausweisung einer Sonderbaufläche 'Bauschuttrecycling' auf Gemarkung Helmstadt
a) Aufstellungsbeschluss
b) Billigung des Planentwurfs
c) Beschlusszur Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1BauGB sowie der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
4. Einrichtung von Werkrealschulen - Sachstandsbericht
5. Interkommunale Zusammenarbeit im GVV - Sachstandsbericht
6. Information üder die gesetzliche Prüfung von Spielgerätenauf öffentlichen Spielplätzen und Einrichtungen
7. Verschiedenes/Bekanntgaben