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Neckarbischofsheim
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Sitzungsvorlagen zur öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.06.2010
TOP 01
Zustimmung zur Sitzungsniederschrift vom 18.05.2010
Der Gemeinderat hat als Sitzungsvorlage die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 18. Mai 2010 in Kopie erhalten und wird in der Sitzung zu dieser Niederschrift Stellung nehmen.
TOP 02
Sanierungsgebiet "Ortskern" im Stadtteil Untergimpern
a) Abstimmung der weiteren Vorgehensweise hier: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)/Landessanierungsprogramm (LSP)
Im Stadtteil Untergimpern haben wir in den letzten Jahren zwei Anträge auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm gestellt. Leider wurden beide Anträge abgelehnt. Es ist nun zu überlegen, wie sinnvoll weiter vorgegangen werden kann. Insbesondere unter dem Aspekt, dass sehr viele Städte und Gemeinden ins Förderprogramm drängen. Auch wurde signalisiert, dass eine Gemeinde, die bereits im Förderprogramm ist, und noch eigene Fördermittel vorhanden sind, kaum Chancen auf ein neues Fördergebiet hat.
Die Kommunen haben in Baden-Württemberg neben dem Förderprogramm Landessanierungsprogramm (LSP) auch die Möglichkeit über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Fördergelder für die Sanierung u. a. von Gebäuden zu beantragen.
Für beide Programme ist eine Antragstellung durch die Gemeinde erforderlich. Die Grundzüge des Landessanierungsprogramms dürften dem Gemeinderat bekannt sein, daher möchte ich kurz die gravierendsten Unterschiede zum Programm Ländlicher Raum erwähnen.
- Die Unterlagen zur Antragstellung auf Aufnahme in das Förderprogramm sind umfassender als beim LSP.
- Zur Antragstellung sind bereits konkrete private Sanierungsmaßnahmen zu benennen.
- Die Förderobergrenze beträgt pro Wohneinheit 20.000,00 EUR.
- Die Bewilligung der einzelnen Maßnahmen erfolgt durch das Land Baden-Württemberg.
- Die Zeitspanne zwischen Antragstellung und Bewilligung kann mehrere Monate dauern.
In der Abwägung der beiden Förderprogramme schlagen wir derzeit vor, nochmals einen Versuch auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm zu unternehmen.
b) Auftragsvergabe zur Vorbereitenden Untersuchung
Der Gemeinderat hat erstmals in seiner Sitzung am 14.10.2008 der Aufnahme in das Landessanierungsprogramm für den Ortskern des Stadtteils Untergimpern zugestimmt. Leider wurde dieser, wie auch der Wiederholungsantrag aus dem Jahr 2009 abgelehnt.
Nach Rücksprache mit Frau Bürkle von der STEG besteht zur Aufnahme in ein das Sanierungsprogramm nun noch die Möglichkeit, eine vorbereitende Untersuchung durchzuführen.
Ein wesentlicher Bestandteil stellt hierbei die Beteiligung der im Verfahrensgebiet liegenden Betroffenen dar. Hierfür wird neben einer Beteiligtenversammlung auch eine schriftliche Befragung der Eigentümer, Mieter und Pächter durchgeführt.
Die Gebietsabgrenzung ist, bezogen auf die bisherigen Anträge aus den Jahren 2008 und 2009, unverändert geblieben. Ein Lageplan ist dieser Vorlage beigefügt.
Die Vergütung für die angebotene Leistung beträgt netto 9.200,00 € (brutto 10.948,00 €). Das Leistungsangebot ist beigefügt.
Sollte die Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen werden, sind die Kosten förderfähig.
(Die Erkenntnisse, die bei der Bürgerbeteiligung erzielt werden, stellen auch schon Basisinformationen dar, die wir bei einem möglichen Antrag zur Aufnahme in das ELR-Programm benötigen. Insofern wirken sie sich auch kostenreduzierend für weitere Anträge aus.)
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die STEG aus Heilbronn zur Erstellung der Vorbereitenden Untersuchung zum Angebotspreis von netto 9.200,00 € zu.
c) Einleitungsbeschluss zur Vorbereitenden Untersuchung
Zur Durchführung der Vorbereitenden Untersuchung für das Sanierungsgebiet „Ortskern-Untergimpern“ ist folgender Einleitungsbeschluss zu beschließen:
EINLEITUNGSBESCHLUSS
Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim beschließt am 22.06.2010 den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ergibt sich aus dem Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 11.05.2010 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Untersuchungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzte Fläche und umfasst ca. 8,38 ha. Der Lageplan ist Bestandteil des Einleitungsbeschlusses.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen einen entsprechenden Vertrag mit einem Sanierungsbeauftragten oder Sanierungsträger i.S.d. § 157 BauGB abzuschließen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zumachen; § 141 Abs. 3 Satz 2 BauGB. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hinzuweisen.
TOP 03
Landessanierungsprogramm „von-Hindenburg-Straße“
hier: Auftragsvergabe zur Erstellung eines Grünordnungskonzepts für den Bereich des Wiesenwegs in Neckarbischofsheim
Im Rahmen des Landessanierungsprogramms „von-Hindenburg-Straße“ ist in der Voruntersuchung dargestellt, bestimmte Bereiche landschaftsgestalterisch neu aufzuarbeiten.
Der Wiesenweg stellt die Verbindungsachse zwischen dem Stadtkern und dem Bereich Wohnsiedlung „Weinberg“ dar. Im Wiesenweg finden wir derzeit Kleingärten, einen Spielplatz, unser Freibad und die Verbindung zum Einzelhandel, der Stadthalle sowie landwirtschaftliche Grünflächen und unseren Krebsbach.
Unseres Erachtens ist es dringend geboten, über eine Aufwertung für diesen Bereich nachzudenken.
Im Rahmen der Errichtung der Mensa im Adolf-Schmitthenner-Gymnasium durften wir den Garten- und Landschaftsarchitekten Herrn Michael Hink aus Schwaigern kennen lernen. Er und sein Büro waren in den vergangenen Jahren u. a. bei der Kleinen Landesgartenschau wie auch bei der Landesgartenschau tätig, darüber hinaus hat er in der Bewertungskommission zu „Unser Dorf soll schöner werden“ mitgewirkt.
Wir schlagen vor, Herrn Hink mit einer Freianlagen und Landschaftsplanung für besagten Bereich zu beauftragen. Ziel hierbei muss es sein, dass der Gemeinderat im Anschluss über verschiedene Planungsvarianten beraten und entscheiden kann. In die möglichen einzelnen Abstimmungsphasen in der Planung soll verstärkt der Ausschuss für Technik, Natur und Umwelt einbezogen werden.
Die Kosten für die Planung sind im Rahmen des Sanierungsverfahrens „von-Hindenburg-Straße“ förderfähig.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Vertrags gem. der HOAI zur Erstellung eines Freianlagen und Landschaftsplans für den Bereich „Wiesenweg“ mit Herrn Michael Hink aus Schwaigern zu.
TOP 04
Park- und Ride-Anlage am S-Bahn-Halt Neckarbischofsheim-Nord
hier: Auftragsvergabe
Die Stadt Neckarbischofsheim hat die Arbeiten zur Herstellung einer P+R-Anlage an der S-Bahn Haltestelle Neckarbischofsheim-Nord öffentlich ausgeschrieben. Die Fristen für die Angebotsabgabe wurden seitens der Verwaltung eingehalten. Insgesamt haben 7 Firmen die Ausschreibungsunterlagen angefordert und abgeholt. Am Donnerstag, den 10.06.2010 um 10:00 Uhr wurden bei der Angebotseröffnung 7 Angebote eingereicht und geöffnet.
Nach rechnerischer Überprüfung ergab sich folgendes Ergebnis:.
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1. |
Fa. Riedlberger Straßenbau, Sinsheim |
brutto 54.306,92 € |
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2. |
Fa. Wäsch GmbH, Eberbach |
brutto 56.093,27 € |
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3. |
Fa. Naumann, Ittlingen |
brutto 62.204,28 € |
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4. |
Fa. Hauck, Waibstadt |
brutto 63.565,41 € |
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5. |
Fa. Michael Gärtner, Eberbach |
brutto 71.399,16 € |
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6. |
Fa. HLT, Neckargerach |
brutto 74.352,75 € |
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7. |
Fa. Demirbas, Haßmersheim |
brutto 78.441,23 € |
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag der Arbeiten zur Herstellung einer P+R-Anlage an der S-Bahn Haltestelle Neckarbischofsheim-Nord Fa. Riedlberger Straßenbau aus Steinsfurt mit der geprüften Angebotssumme von brutto 54.306,92 € zu vergeben .
TOP 05
Straßenbeleuchtung in Neckarbischofsheim
hier: Information zum Übergang des Straßenbeleuchtungsnetzes in das Eigentum der Stadt Neckarbischofsheim
Die EnBW ist Dienstleister für die Straßenbeleuchtung in 205 (ehem.) Badenwerks-Kommunen. Basis hierfür bildet ein einheitlicher, Anfang der 90er Jahre zeitgleich zu den Konzessionsverträgen abgeschlossener, Straßenbeleuchtungsvertrag.
Stromkonzessionsverträge mit ehemaligen Badenwerks-Kommunen sind mit vielen Kommunen bereits neu abgeschlossen worden. Die noch abzuschließenden Verträge verteilen sich auf die Jahre 2010 bis 2014.
Mit dem Auslaufen der Konzessionsverträge endet gleichzeitig der angeschlossene Straßenbeleuchtungsvertrag und die Straßenbeleuchtungsanlagen gehen unentgeltlich in das Eigentum der Gemeinden über. Ausgenommen hiervon ist das Straßenbeleuchtungs-Freileitungsnetz, welches weiterhin der EnBW Regional AG gehört.
Das neue Energiewirtschaftsgesetz schreibt nun die strikte Trennung der Aufgabe Erzeugung-Netz-Vertrieb vor.
Der Straßenbeleuchtungsvertrag der Stadt Neckarbischofsheim endet mit dem Ablauf des Jahres 2010. Mit Beginn des Jahres 2011 liegt die komplette Verantwortung des Straßenbeleuchtungsnetzes bei der Stadt Neckarbischofsheim.
Wir selbst sind nicht in der Lage, dieses Netz in eigener Verantwortung zu betreiben. Bis zum Ablauf des Jahres 2010 wird der Gemeinderat noch über die Vergabe eines entsprechenden Dienstleistungsvertrages an einen Dritten zu beraten und zu beschließen haben.