Neckarbischofsheim. Die Stadtkasse der Stadt Neckarbischofsheim gibt bekannt, dass am Sonntag, 15. August 2010 die dritte Rate der Grundsteuer und die dritte Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer fällig ist. Die Steuerpflichtigen werden um pünktliche Zahlung gebeten, da bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erhoben werden müssen. Den Steuerpflichtigen, die der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird rechtzeitig zum Fälligkeitstermin die Steuerschuld abgebucht.
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