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Gesplittete Abwassergebühr
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am 4. März 2010 entschieden, die künftige Bemessung der Abwassergebühren nach einem sogenannten "gesplitteten Maßstab" zu treffen.
Was bedeutet "gesplittete Abwassergebühr"?
Die Abwasserkanäle dienten ursprünglich dem Zweck der Schmutzwasserableitung, weniger der Ableitung von Niederschlagswasser. Durch die zunehmende Flächenversiegelung war eine natürliche Versickerung des Niederschlagswasser kaum noch möglich. Folglich leitete man das Niederschlagswasser in die Abwasserkanäle ein, was schnell zum Erreichen der Kapazitätsgrenze der Kanäle führte. Deshalb mussten die Kanäle ausgebaut und mit Sonderbauten versehen werden. Erhebliche Kosten für die Gemeinden waren die Folge. Die zur Kostendeckung erhobene Abwassergebühr richtet sich jedoch ausschließlich nach dem Frischwasserverbrauch. Wie hoch die Beanspruchung der Kanäle durch die Einleitung von Niederschlagswasser ist, wurde bisher nicht berücksichtigt.
Die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr soll dies ändern. Neben der bisher üblichen Berechnung des Schmutzwassers durch das bezogene Frischwasser, wird ein weiterer Berechnungsfaktor eingesetzt. Dieser bezieht sich auf das eingeleitete Niederschlagswasser und wird mit Hilfe der versiegelten Grundstücksflächen berechnet. Hierbei werden nur die tatsächlich an den Kanal angeschlossenen Flächen berücksichtigt
Warum Gebührentrennung?
Ziel der gesplitteten Abwassergebühren ist die Kostenverteilung für Kanalisation und Kläranlage entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Des Weiteren wird der bisherige Berechnungsmaßstab, der sich nur nach dem verbrauchten Frischwasser richtet, von den Verwaltungsgerichten unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässig beurteilt. Außerdem werden durch die gesplittete Abwassergebühr ökologische Aspekte bedacht, da Anreize geschaffen werden, bestehende Flächen zu entsiegeln oder bei Bauvorhaben weniger Flächen zu versiegeln und somit das Niederschlagswasser auf natürliche Weise dem Wasserkreislauf zuzufügen.
Welche Vorteile bringt mir die neue Gebühr?
Durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühren sollen die Kosten nach dem Verursacherprinzip aufgeteilt werden und somit zu einer höheren Gebührengerechtigkeit führen. Wer durch wenig bebaute bzw. versiegelte Flächen geringe Mengen an Niederschlagswasser in die Kanalisation leitet, hat auch geringere Gebühren zu zahlen als derjenige, der große bebaute bzw. versiegelte Flächen besitzt.
Was für Nachteile erwarten mich?
Durch die gesplittete Abwassergebühr erhöhen sich die Kosten nicht, sie werden nur gerechter verteilt.
Beispiele
1) Berechnung der Abwassergebühren eines Drei-Personen-Haushalts
2) Berechnung der Abwassergebühren eines Verbrauchermarktes
Informationsveranstaltung in Neckarbischofsheim
Montag, 19. März 2012, 19.00 Uhr, 's Kulturhaus Stadthalle
Weitere Informationen zur Gesplitteten Abwassergebühr [klick]