Nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim ist die bisher übliche Berechnung des Abwassers mit Hilfe des Frischwasserverbrauchs inakzeptabel.
Deshalb soll die Einführung der gesplittete / getrennte Abwassergebühr für mehr Gebührengerechtigkeit sorgen.
Zur Zeit plant die Stadt Neckarbischofsheim die Umstellung der geforderten Gebührenberechnung. Eine Umstellung wird jedoch nicht vor 2011 erfolgen.
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