aus der RNZ
Stadt vertraut auf Selbstauskunft der Bürger, will aber mit Luftbildern auf der sicheren Seite sein - Umfassende Information angekündigt.
Mit Hilfe einer Art Fragebogen will die Stadt ermitteln, wer über wie viel versiegelte Flächen verfügt. Zusätzliche Luftbildaufnahmen sollen eine weitere Grundlage für die künftige Berechnung der so genannten gesplitteten Abwassergebühren bilden. Dies wurde in der jüngsten Gemeinderatssitzung deutlich. Bis alle relevanten Daten vorliegen und eine neue Abwassersatzung erarbeitet werden kann, wird es wohl bis Ende 2011 dauern.
Zum Thema, das derzeit alle Kommunen nachhaltig beschäftigt, referierte Dr.-Ing. Matthias Neureither vom Vermessungsbüro Kieser und Dr. Neureither in Mosbach. Er verweis auf die Verbindlichkeit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim,wonach der Abwasserverbrauch nicht mehr allein nach Frischwasserverbrauch berechnet werden darf, sondern auch das Niederschlagswasser, das in die Kanalisation geleitet wird, berücksichtigt werden muss. Laut Neureither werden sich die Kosten bei einem normalen Einfamilienhaus wenig ändern. Zur Kasse gebeten werden aber die Eigentümer versiegelter Flächen, und zwar nicht nur die Privaten sondern auch die Kommune selbst für Straßen, Hallen- oder Schuldächer. Supermärkte mit großen Parkplätze, aber auch Kirchendächer fließen in die Abrechnung ein. Dabei wird zunächst auf die Selbstauskunft aller betroffenen Grundstückseigentümer gesetzt, die diese dann - nach der Ermittlung der Flächenversiegelung - auch überprüfen und gegebenenfalls korrigieren können. Nach Auswertung dieser Unterlagen wird eine Berechnung der versiegelten Gesamtfläche vorgenommen. Bei deisem Vorgehen sei eine umfassende Informationder betroffenen Bürger unabdingbar. Sie sollten frühzeitig durch eine Infromationsveranstaltung in dasVerfahren einbezogen und laufend unterrichtet werden. Nach dem Versand der Selbstauskunftsunterlagen müssen befristet ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet sowie Hilfskräfte eingesetzt werden, die zum Ausfüllen der Erhebungsbögen bereitstehen. Darüber hinaus soll über die Sommerferien mit den Gemeinden des Gemeindeverwaltungsverbands Waibstadt abgeklärt wreden, ob sich diese auf ein gemeinsames Modell bei der weiteren Vorgehensweise einigen können. Diese Methoden müssen auch mit dem Abwasserzweckverband abgesprochen werden. Die Kosten der Erhebung werden auf die Verbraucher umgelegt, der Referent nannte dazu einen Betrag von 25 bis 37 Euro pro Haushalt. Auf Rückfrage enes Stadtrats erklärte Neureither, dass die Gemeinde bei der Berechnung der gesplitteten Abwassergebühr genauso behandelt werde wie der einzelne Bürger.

