Neckarbischofsheim. Ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft hat jede(r):
Viele Hundebesitzer sind sich aber nicht darüber bewusst, dass ihre vierbeinigen Lieblinge ihre „Notdurft“ weder in privaten Vorgärten noch in landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern verrichten dürfen. So dürfen landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Zeit zwischen Saat und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und der Mahd bzw. Beweidung nicht betreten werden. Jeder Hundebesitzer hat dementsprechend dafür Sorge zu tragen, dass von seinem Hund keinerlei negative Auswirkung für Mensch und Natur ausgeht.
Fakt ist aber leider, dass durch Hundekot Erntegut vom Geruch und Geschmack her und auch hygienisch so verunreinigt werden kann, dass zum Beispiel Rinder, Kühe und Schafe dieses Futter verschmähen und liegen lassen. Beim Mäh- und Erntevorgang wird der Hundekot großflächig auf das Futter verteilt, und durch diese Verunreinigung können sogar Krankheiten mit Schädigungen für Tiere übertragen werden. Vor allem der Hundebandwurm stellt ein solches Risiko dar, der bei Kühen zu Fehl- oder Totgeburten führen kann. Was das stehende bzw. zu erntende Futter (Getreide usw.) betrifft, müssen mindestens drei Monate vergehen, bis der Kot einigermaßen entfernt ist und die weitere Verwertung des Erntegutes für Mensch und Tier zumutbar ist. Für die auf solche Art betroffenen Landwirte zieht dies erhebliche finanzielle Einbußen nach sich und für Sie als Verbraucher steht das Thema Appetitlichkeit ganz sicher im Vordergrund.
Leider sind in den letzten Wochen wieder vermehrt Beschwerden, vor allem aus dem Stadtteil Untergimpern, bei der Stadtverwaltung eingegangen. "Wir appellieren daher an alle Hundehalter, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden", so das Ordnungsamt der Stadt Neckarbischofsheim

