Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Abmeldung bei der Meldebehörde

Wenn Sie aus einer Wohnung in der Stadt Neckarbischofsheim ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich bei der Meldebehörde abmelden. Das heißt, dass Sie sich immer dann abmelden müssen, wenn Sie

  • ins Ausland verziehen

    oder
     
  • eine Ihrer Wohnungen im Inland (z.B. eine Nebenwohnung) aufgeben, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

Nicht abmelden müssen Sie sich in folgenden Fällen:

  • Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, also aus einer Wohnung in der Stadt Neckarbischofsheim ausziehen und in eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands einziehen. In diesem Fall genügt es, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt der Meldebehörde der Stadt Neckarbischofsheim mit, dass Sie umgezogen sind.

    oder
     
  • Wenn Sie Ihre bisherige Hauptwohnung in Neckarbischofsheim aufgeben und dadurch Ihre Nebenwohnung zur alleinigen Wohnung oder falls Sie mehrere Nebenwohnungen haben, eine dieser Nebenwohnungen Ihre neue Hauptwohnung wird. In diesem Fall müssen Sie der Meldebehörde Ihrer neuen Hauptwohnung den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche schriftlich mitteilen. Diese benachrichtigt dann die Meldebehörde der Stadt Neckarbischofsheim und gegebenenfalls auch die Ihrer Nebenwohnungen.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Für die Abmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Den Meldeschein erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Neckarbischofsheim. Der Meldeschein steht auf dieser Seite auch zum Download zur Verfügung. Führt die Gemeinde das Melderegister automatisiert, kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck der von Ihnen erhobenen Daten deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift bestätigen. Hat die Meldebehörde einen Internetzugang, können Sie ihr die erforderlichen Daten auch unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur übermitteln.
Tipp: Familienangehörige, die in derselben Wohnung gewohnt haben und auch umziehen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann sich die zur ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Aufgabe "erforderlichen Unterlagen" vom Antragsteller vorlegen lassen. Dies sind häufig:

  • Personalausweis oder Reisepass des Meldepflichtigen beziehungsweise der Familienangehörigen
  • Kinderpass beziehungsweise Geburtsurkunde (für Kinder, die keinen Kinderpass besitzen)

Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Rechtsgrundlage

Formular

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
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Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr