Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Adressänderung im Personalausweis

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Wer einen gültigen Pass besitzt, benötigt keinen Personalausweis.

Bei einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden.

Tipp: Es empfiehlt sich, die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung beziehungsweise Anmeldung des Wohnsitzes ändern zu lassen.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Voraussetzungen

Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.

Verfahrensablauf

Die Aktualisierung Ihres Personalausweises kann nur persönlich oder durch einen Dritten (mit einer Vollmacht) erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung (wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht
    gleichzeitig mit Ihrer Um- beziehungsweise Anmeldung erfolgt)

Frist/Dauer

Sie müssen den Personalausweis unverzüglich zur Änderung vorlegen.

Kosten/Leistung

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Sonstiges

Lassen Sie Ihren Personalausweis nicht ändern, begehen Sie eine Pflichtverletzung, die ein Bußgeld zur Folge haben kann.
Hier finden Sie umfassende Informationen zum Personalausweis und dessen Beantragung.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr