Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Anzeige der Geburt (bei Hausgeburt)

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause geboren haben, müssen Sie dem Standesamt die Geburt selbst mitteilen oder eine andere Person damit beauftragen.

Folgende Personen sind in dieser Reihenfolge verpflichtet, die Geburt innerhalb der ersten Woche zu melden:

  • der Vater des Kindes
  • die Hebamme, die bei der Geburt anwesend war
  • der Arzt, der bei der Geburt anwesend war
  • jede andere Person, die dabei war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist
  • die Mutter, sobald sie zur Anzeige imstande ist

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Sie müssen persönlich bei der Gemeinde (Standesamt) des Geburtsortes erscheinen.

Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie vom Standesbeamten eine Geburtsbescheinigung. Geburtsbescheinigungen werden einmalig für religiöse Zwecke, Erziehungsgeld, Kindergeld und Krankenkasse gebührenfrei ausgestellt.

Hinweis: Sollten Sie die Ausstellung von weiteren Dokumenten (z.B. Urkunde aus dem Geburtsregister) wünschen, müssen Sie dies beim Standesamt beantragen und die entsprechenden Gebühren entrichten.

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich Urkunde aus dem Eheregister
  • wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich Urkunde aus dem Geburtsregister
  • wenn die Mutter geschieden ist: zusätzlich Urkunde aus dem Eheregister und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • wenn die Mutter verwitwet ist: zusätzlich Urkunde aus dem Eheregister und Urkunde aus dem Sterberegister des Ehemannes
  • wenn die Mutter nicht verheiratet ist und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
    • bei einem ledigen Vater: Urkunde aus dem Geburtsregistern
    • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Urkunde aus dem Eheregister und gegebenenfalls Scheidungsurteil
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern: zusätzlich alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen (z.B. Vaterschaftsanerkennung)

Frist/Dauer

Sie müssen die Geburt innerhalb einer Woche anzeigen.

Stehen Vornamen und gegebenenfalls der Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen sie dem Standesamt innerhalb eines Monats nachgemeldet werden. Informationen dazu finden Sie unter "Namensgebung/Namensrecht".

Sonstiges

Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

Rechtsgrundlage

Formular

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
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Montag
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