Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Ausstellung einer Urkunde aus dem Sterberegister

Eine Urkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beim Standesamt Neckarbischofsheim beurkundet wurde.

Die Urkunde aus dem Sterberegister ist beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (z.B. Einsargung, Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung wichtig. Auch für die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen wird eine Urkunde aus dem Sterberegister benötigt.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Voraussetzungen

Weil Personenstandsurkunden persönliche Daten enthalten, unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

Antragsberechtigt sind

  • der letzte Ehegatte,
  • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person sowie
  • Personen, die ein rechtliches Interesse (z.B. durch ein Schreiben des Nachlassgerichts) an der Erteilung der Sterbeurkunde nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie können die Urkunde bei allen Standesämtern durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen.

Ebenso können Sie die Sterbeurkunde auch telefonisch oder schriftlich (per Fax) bestellen. In diesen Fällen müssen Sie mit dem Standesamt klären, ob die Urkunde zugesandt oder abgeholt werden soll und wie die Bezahlung der Gebühren geregelt ist (z.B. durch Überweisung oder in bar bei Abholung).

Wenn Sie als berechtigte Person die Sterbeurkunde nicht persönlich bestellen oder abholen, müssen Sie dem Vertreter eine Vollmacht ausstellen, die er bei der Behörde vorlegen muss.

Hinweis: Manche Städte und Gemeinden bieten auch Formulare für die elektronische Bestellung im Internet an.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht des Antragsberechtigten und Ausweis des Bevollmächtigten
  • Glaubhaftmachung, dass der Antragsteller zum antragsberechtigten Personenkreis gehört oder von einer antragsberechtigten Person bevollmächtigt ist

Kosten/Leistung

Die im Zusammenhang mit der Beurkundung des Sterbefalls ausgestellten Urkunden aus dem Sterberegister für Krankenkasse, gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt sind gebührenfrei.

Für die Bestattung stellt der Standesbeamte dem Anzeigenden gebührenfrei eine Bescheinigung über den Sterbefall oder eine mit dem Vermerk "Gilt nur für die Bestattung" versehene Urkunde aus dem Sterberegister aus.

Hinweis: Weitere Urkunden sowie die für die Verwendung im Ausland vorgesehenen mehrsprachigen Urkunden sind kostenpflichtig: 7 Euro für die erste und 3,50 Euro für jede weitere gleichzeitig beantragte Urkunde.

Rechtsgrundlage

Formular

  • Bestellung von Urkunden

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

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Montag
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