Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Bauvorbescheid/Bauvoranfrage

Wenn Sie grundsätzliche Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu einzelnen wichtigen Punkten haben, die Sie vorweg geklärt haben möchten, können Sie zunächst einen Bauvorbescheid (Bauvoranfrage) beantragen. Eine Bauvoranfrage können Sie auch stellen, bevor Sie ein Grundstück erwerben. In der Entscheidung über die Bauvoranfrage werden die zur Entscheidung konkret gestellten Fragen verbindlich geklärt.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Vor Ablauf dieser Frist sollten Sie die Baugenehmigung beantragen. Sie können den Bauvorbescheid auf Antrag aber auch um bis zu drei Jahre verlängern lassen. Anderenfalls erlischt die Bindungswirkung des Bauvorbescheids.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Sie benötigen den Vordruck "Antrag auf Bauvorbescheid" und die sonstigen Bauvorlagen. Das Formular liegt in der Bauverwaltung im Rathaus aus beziehungsweise steht auch hier zum Download zur Verfügung.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bauvorbescheid
  • weitere Bauvorlagen, in der Regel
    • Lageplan
    • Baubeschreibung
    • Bauentwurfsskizze(n)

Kosten/Leistung

Nach der Neuregelung des Landesgebührenrechts bemessen sich die Gebühren nach den in den jeweiligen Satzungen oder Rechtsverordnungen der unteren Baurechtsbehörden festgelegten Sätzen.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr