Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Beiträge
"Beiträge" werden im Gegensatz zur "Gebühr" normalerweise nur einmal fällig, wenn z.B. ein Grundstück an die öffentlichen Abwasser- oder Wasserversorgungsanlagen angeschlossen werden kann.
Sie werden erhoben zur teilweisen Deckung des Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der jeweiligen Anlagen.
Der nicht durch Beiträge gedeckte Aufwand wird über Gebühren finanziert.
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Satzungen
- Abwassersatzung
- Erschließungsbeitrags-Satzung
- Wasserversorgungssatzung