Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist die häufigste Bestattungsart in Deutschland. Der Verstorbene wird in einem Sarg in einem Reihen- oder Wahlgrab oder einer Gemeinschaftsgrabanlage auf dem Friedhof beigesetzt.

Die Lage und Größe des Grabes, die Ruhezeit, Gebühren und weitere Details (z.B. Grabpflege) werden von der jeweiligen Friedhofsverwaltung per Satzung festgelegt.
Für Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille des Verstorbenen maßgebend, soweit gesetzliche Bestimmungen oder zwingende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Ist der Wille des Verstorbenen nicht zu ermitteln, entscheidet der für die Bestattung verantwortliche Angehörige. Für Verstorbene ohne Hinterbliebene wird eine ortsübliche Bestattung durch die Gemeinde veranlasst.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Voraussetzungen

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine Bestattung vorgenommen werden kann:

  • der Standesbeamte des Sterbeortes hat auf der Todesbescheinigung vermerkt, dass der Sterbefall im Sterbebuch eingetragen ist (Unbedenklichkeitsvermerk)
  • die Todesart ist nicht (mehr) ungeklärt beziehungsweise die Freigabe der Leiche erfolgte durch die Staatsanwaltschaft oder den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts

Verfahrensablauf

Eventuell muss bei der Friedhofsverwaltung ein Grabnutzungsrecht beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Todesbescheinigung

Frist/Dauer

Die Erdbestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes und muss innerhalb von vier Tagen durchgeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag durch das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung des Stadtkreises verlängert werden, wenn keine gesundheitlichen oder hygienischen Bedenken entgegenstehen.

Kosten/Leistung

Bitte erkundigen Sie sich bei unserem zuständigen Mitarbeiter nach der Gebühr in Ihrem speziellen Einzelfall.

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattungsG)

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr