Dienstleistungen von A bis Z
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.
Gaststättenangelegenheiten
Gaststättenerlaubnisse erteilt das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis,
Ansprechpartner ist Frau Salch,
Telefon 06221/522-1328.
Der Antrag ist allerdings über die Stadtverwaltung einzureichen.
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu Sachgebieten
Verfahrensablauf
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag 2fach
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unterrichtungsnachweis der IHK
- Gesundheitszeugnis
- Kopie des Pachtvertrags oder Grundbuchauszug (bei Eigentum)
- Pläne der Gaststätte mit Toilettenanlagen
- steuerliche Zuverlässigkeitsbescheinigung der Wohnortgemeinde und des Finanzamts
Satzung
- Sperrzeitverordnung (8 KB)