Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Kinderpass

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein eigener Kinderpass und ein eigener Reisepass in Betracht. Manche Reiseländer akzeptieren allerdings nicht alle diese Möglichkeiten.

Hinweise zu den Anforderungen geben neben den Auslandsvertretungen des Ziellandes unverbindlich auch die Reisebüros oder das Auswärtige Amt.

Jedes deutsche Kind hat bis zum 12. Lebensjahr Anspruch auf einen Kinderpass.

Verfahrensablauf

Die Sorgeberechtigten müssen den Antrag stellen. Grundsätzlich ist die Vorsprache beider Elternteile erforderlich. Im Ausnahmefall kann ein Elternteil mit Vollmacht des anderen den Antrag stellen. Wegen der Unterschriftenpflicht ist ab dem zehnten Lebensjahr auch die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls eine formlose Vollmacht, wenn einer der beiden Elternteile verhindert ist
  • in Zweifelsfällen ein Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild des Kindes im Passformat 45 x 35 mm (Fotostudios wissen darüber Bescheid)
    Manche Gemeinden verlangen zwei Lichtbilder. Erkundigen Sie sich im Zweifel in Ihrer Gemeinde oder bringen Sie vorsorglich zwei Bilder mit.
  • gegebenenfalls Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils: schriftliche Erklärung des Sorgeberechtigten gegenüber der Passbehörde (in Zweifelsfällen verlangt die Behörde die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung)

Hinweis: Die Lichtbilder müssen den Formvorschriften für biometriegestützte Reisepässe entsprechen. Informationen zu den Lichtbildern gibt auch die Bundesdruckerei.

Kosten/Leistung

13 Euro

Sonstiges

Geht der Kinderreisepass verloren, sind Sie verpflichtet, den Verlust und gegebenenfalls das Wiederauffinden des Dokumentes unverzüglich bei der Gemeinde anzuzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Verlust eines Reisepasses/Personalausweises".

Rechtsgrundlage

Formular

Zustimmungserklärung der Eltern für Reisedokumente (Kind)

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

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Montag
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Mittwoch
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