Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Schulbezirkswechsel

In welche Grundschule oder Hauptschule Ihr Kind gehen soll, kann nicht frei ausgewählt werden. In der Regel besuchen Kinder die Grundschule oder Hauptschule, in deren Schulbezirk die Eltern wohnen oder ihren ständigen Aufenthalt haben. Im Ausnahmefall kann Ihr Kind auf Antrag den Schulbezirk wechseln und in einer anderen Grundschule oder Hauptschule zugelassen werden.

 

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Ein geplanter Schulbezirkswechsel muss in der Schule oder Schulaufsichtsbehörde beantragt und in der Regel von der unteren Schulaufsichtsbehörde genehmigt werden.

Antragsformulare für einen Schulbezirkswechsel sind bei den Grund- und Hauptschulen erhältlich.

Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, wird das Kind automatisch an der neuen Schule angemeldet.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr