Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A-Z an. So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Vereinsanmeldung beim Finanzamt

Mitarbeiter

Voraussetzungen

Es muss ein Satzungsentwurf vorliegen.

Verfahrensablauf

Der Satzungsentwurf sollte parallel beim Finanzamt und beim Vereinsregistergericht des Amtsgerichts eingereicht werden, um bereits vor der Gründungsversammlung die Fragen der formellen Satzungsmäßigkeit und der Gemeinnützigkeit klären und gegebenenfalls noch Änderungen im Satzungsentwurf vornehmen zu können.

Im Anschluss daran sollte der Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit beim Finanzamt gestellt werden. Der Eintrag in das Vereinsregister ist kostenfrei beziehungsweise kostenverbilligt, wenn dem Amtsgericht die vorläufige Bescheinigung des Finanzamts über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit vorgelegt wird.

Die Unterschriften unter die Vereinsregisteranmeldung sind öffentlich zu beglaubigen

Erforderliche Unterlagen

Von mindestens sieben Gründungsmitgliedern unterschriebene Satzung, Gründungsprotokoll und Mitgliederliste.

Frist/Dauer

Es bestehen keine besonderen Fristen.

Kosten/Leistung

Gebühren oder sonstige Kosten fallen nicht an.

Sonstiges

Auskünfte erteilt das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung des Vereins befindet. Innerhalb des Finanzamts ist der sogenannte "Vereinsbezirk" beziehungsweise die "Körperschaftsteuerstelle" zuständig.

Rechtsgrundlage

§§ 51 ff. Abgabenordnung (AO) (Steuerbegünstigte Zwecke)

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr