Kommunalpolitik

Die Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland haben das im Grundgesetz Art. 28 Abs. 2 garantierte Recht auf kommunale Selbstverwaltung, d.h. sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden. Dafür werden von den Bürgern Gemeindevertretungen und Bürgermeister gewählt. Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt; die Regelungen differieren von Bundesland zu Bundesland. Bei den Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und Deutscher oder EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen

Zusammensetzung des Gemeinderates

Der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim besteht aus der Vorsitzenden (Bürgermeister Thomas Seidelmann) und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen und Stadträte). Wählbar in den Gemeinderat sind Bürger von Neckarbischofsheim. Neckarbischofsheimer Bürger ist, wer Deutscher im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt (Unionsbürger), das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in Neckarbischofsheim wohnt.

Der Bürgermeister verpflichtet die Stadträtinnen und Stadträte in ihrer ersten öffentlichen Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten.

Bürgermeister Thomas Seidelmann ist seit seinem Amtsantritt am 1. August 2020 für acht Jahre Vorsitzender des Gemeinderats.

Der jetzige Gemeinderat wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Seine fünfjährige Amtszeit hat am 23. Juli 2019 begonnen.

In Neckarbischofsheim besteht das Wahlsystem der Unechten Teilortswahl. Bei dieser Wahl werden aus den räumlich getrennten Stadtteilen Helmhof und Untergimpern und aus dem Stadtgebiet Wohnbezirke gebildet. Jeder Wohnbezirk erhält mindestens einen Sitz im Gemeinderat (unabhängig von der Wahlbeteiligung dort). Hintergrund für die Einführung dieses Wahlsystems war, dass die durch Eingemeindung oder aus Teilgemeinden entstandene zusammengesetzte Gemeinden eine gesicherte Vertretung im Gemeinderat haben. „Unecht“ ist die Wahl deshalb, da es keine rechtlich voneinander unabhängigen Wahlkreise gibt, sondern jeder Bürger jeden Bewerber in Neckarbischofsheim wählen kann – unabhängig vom Wohnbezirk.

Unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der Bevölkerungsanteile gibt es in Neckarbischofsheim mit Helmhof und Untergimpern normalerweise 14 Sitze zu verteilen,10 für Neckarbischofsheim und jeweils 2 Sitze für die Ortsteile. Nach der Kommunalwahl vom 26. Mai 2019, in welcher nach dem neuen Verfahren Sainte-Laguë/Schepers auszuzählen war, gab es zwei Ausgleichssitze, sodass es in der jetzigen Amtsperiode 16 Sitze im Gemeinderat gibt, 10 für Neckarbischofsheim und jeweils 3 für die Ortsteile.

Wohnbezirk Neckarbischofsheim           
10 Sitze
Wohnbezirk Helmhof  3 Sitze
Wohnbezirk Untergimpern  3 Sitze

Der Gemeinderat tagt in der Regel einmal im Monat. Bürgermeister Thomas Seidelmann beruft die Sitzungen ein. Diese sind grundsätzlich öffentlich - nichtöffentlich darf nur verhandelt werden, wenn es das „öffentliche Interesse“ oder „berechtigte Interessen Einzelner“ erfordern, wie dies beispielsweise bei Personalentscheidungen und Grundstücksgeschäften gegeben ist. Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird eine Woche vorher im Nachrichtenblatt der Brunnenregion bekannt gegeben. Zu den Sitzungen sind alle Neckarbischofsheimerinnen und Neckarbischofsheimer herzlich eingeladen.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

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