Grundsteuer und Gewerbesteuer
Am 15. August 2017 wird die 3. Rate der Grundsteuer bzw. die 3. Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer zur Zahlung fällig.
Wir bitten die Steurpflichtigen um pünktliche Zahlung, da wir bei Verzug Mahngebühren und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung erheben müssen. Den Bankabbuchern wird fristgerecht abgebucht.