Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer
Zum 15.02.2021 werden die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig. Die Hundesteuer ist am 01.03.2021 fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.