Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer
Zum 15.02.2023 werden die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.
Die Hundesteuer ist ebenfalls am 15.02.2023 fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.