Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer

Zum 15.02.2023 werden die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig.

Die Hundesteuer ist ebenfalls am 15.02.2023 fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

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Fax: 07263 / 607- 99
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