Hundehaltung in Neckarbischofsheim
Erneut gingen beim Ordnungsamt Beschwerden über die Nichtbeseitigung von Hundekot und die Nichtbeachtung des Leinenzwangs ein.
Dies gibt uns Veranlassung alle Hundehalter darauf auf folgendes hinzuweisen:
Immer öfter lassen Hundehalter die Hinterlassenschaften ihres Hundes an allen denkbaren Stellen liegen. Ärgerlich ist es vor allem, wenn die Hunde ihr Geschäft in fremden Vorgärten verrichten und die Halter das Geschäft einfach liegen lassen. Für diese Rücksichtslosigkeit gibt es keine Entschuldigung.
Wir möchten alle Hundehalter darauf aufmerksam machen den Hundekot künftig aufzusammeln, unabhängig an welcher Stelle der Hund sein Geschäft erledigt.
Sollten die Verursacher dieser stinkigen Hundehaufen beim Ordnungsamt bekannt werden, wird umgehend ein Bußgeld gegen die Hundehalter auferlegt. Das gleiche gilt auch im Falle der Nichtbeachtung des Leinenzwangs.
Gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Neckarbischofsheim besteht innerhalb bebauter Ortsteile Leinenzwang für Hunde.Hunde dürfen außerhalb bebauter Ortsteile nur freigelassen werden, wenn der Halter gewährleisten kann, dass der Hund sofort abrufbar ist. Hierzu ist es notwendig, dass der Hund jederzeit in Sichtweite ist.
Nach der Rechtsprechung dürften ein Jogger oder Spaziergänger „effektive Abwehrmaßnahmen“ ergreifen, wenn sich ein nicht angeleinter Hund, den der Halter nicht unter Kontrolle hat, nähert. Damit es erst gar nicht zu den Abwehrmaßnahmen kommen muss, werden die Hundehalter um rücksichtsvolles Verhalten gebeten.
Leinen Sie Ihren Hund außerhalb bebauter Ortsteile nur ab, wenn Sie den sofortigen Abruf gewährleisten können.
Traurige Bilanz ist, dass in den letzten vier Wochen mehrere Rehe aufgefunden wurden.
Bitte bleiben Sie mit Ihren Hunden auf den befestigten Wegen. Lassen Sie Ihre Hunde nicht über Wiesen und Felder rennen.
Den Hundebesitzern, die sich vorschriftsgemäß verhalten danken wir sehr herzlich bei der Unterstützung für ein gutes Miteinander in unserer Stadt.