Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss ist eine Einrichtung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt und für die Städte Neckarbischofsheim und Waibstadt und die Gemeinden Epfenbach, Helmstadt-Bargen, Neidenstein und Reichartshausen zuständig. Das Gremium wird je nach Einzellfall mit dem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern besetzt.

Die Mitglieder des Ausschusses wurden von der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt zu ehrenamtlichen Gutachtern bestellt.

Mitarbeiter

Zugehörigkeit zu Sachgebieten

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Grundstücksbewertung beantragen möchten, richten Sie bitte einen schriftlichen Antrag an den Gutachterausschus beim Gemeindeverwaltungsverband Waibstadt, in welchem das zu begutachtende Objekt genau bezeichnet wird. Sie erhalten dann baldmöglichst eine Mitteilung, wann der Ausschuss das entsprechende Anwesen in Augenschein nehmen möchte. Die eigentliche Bewertung wird nach dem Ortstermin im Rathaus in Waibstadt vorgenommen.

Frist/Dauer

Da der Ausschuss nicht regelmäßig zusammenkommt, kann es unter Umständen einige Wochen dauern, bis ein Termin festgesetzt wird. Besonders dringliche Anträge sollten daher bitte ausdrücklich als solche deutlich gemacht werden.

Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Gutachterausschussgebührensatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waibstadt und sind gestaffelt nach dem ermittelten Wert. Die Mindestgebühr ist in der Satzung ersichtlich.

Satzung

  • Gutachterausschuss-Gebührensatzung

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Montag
15.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch
15.00 - 18.00 Uhr