Dienstleistungen von A bis Z

Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bietet Ihnen hier ihre Dienstleistungen von A bis Z an.
So können Sie hier zum Beispiel komfortabel Anträge stellen oder sich über unterschiedliche Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren.

Verlust eines Personalausweises/Reisepasses

Wenn Sie Ihren Reisepass oder Personalausweis verloren haben, sind Sie verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Ebenso müssen Sie die Passbehörde darüber informieren, wenn Sie das verloren geglaubte Dokument wiederfinden. Das Gleiche gilt für den Kinderreisepass beziehungsweise den Kinderausweis.

Vorläufige Reisepässe werden sofort ausgestellt, wenn beispielsweise eine Auslandsreise bevorsteht und für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren nicht mehr genügend Zeit ist. Sie haben eine Gültigkeitsdauer von höchstens einem Jahr. Die ebenfalls sofort ausgestellten vorläufigen Personalausweise gelten höchstens drei Monate. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet ist, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt oder keine Wohnung hat. Der Ausweispflicht wird auch genügt, wenn der Betroffene einen gültigen Reisepass hat. Sollten Sie daher nur ein einziges Ausweispapier besitzen und dieses verlieren, müssen Sie die Ausstellung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses beantragen. Zur Überbrückung können Sie auch die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises oder Reisepasses im Expressverfahren beantragen.

Team

Verfahrensablauf

Die Verlustanzeige können Sie formlos, am besten schriftlich oder persönlich, bei den zuständigen Stellen erstatten. Manche Gemeinden stellen dafür im Internet ein Formular zum Ausfüllen zur Verfügung, das Sie der Gemeinde zusenden können.

Wenn Sie gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen. Nähere Informationen finden Sie in den Verfahrensbeschreibungen "Personalausweis", "Reisepass" und "Kinderreisepass".

Erforderliche Unterlagen

Im Regelfall sind bei einer bloßen Verlustanzeige keine Unterlagen vorzulegen.

Frist/Dauer

Die Anzeige des Verlustes ist erforderlich, sobald dieser bemerkt ist.

Rechtsgrundlage

Kontakt

Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim
Alexandergasse 2
74924 Neckarbischofsheim

Telefon: 07263 / 607- 0
Fax: 07263 / 607- 99
info@neckarbischofsheim.de

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
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Montag
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Mittwoch
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