Bundestagswahlen 2025
Bei der Durchführung der vorgezogenen Neuwahl am 23. Februar 2025 kommt es zu knappen Fristen für den Versand der Briefwahlunterlagen. Der späte Versand der Unterlagen (frühestens ab dem 10.02.2025) ist nicht durch eine fehlende Funktionsfähigkeit der Stadt Neckarbischofsheim verursacht, sondern ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen. Es steht daher nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand von Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dann am Wahlsonntag spätestens um 18 Uhr bei der Stadt Neckarbischofsheim eingegangen sein.
Es wird daher gebeten, die Anträge auf Briefwahl schnellstmöglich nach Erhalt der Wahlunterlagen beim Wahlamt der Stadt Neckarbischofsheim abzugeben.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen mit der Post verschicken, beachten Sie bitte, dass diese 3 Werktage vor dem Wahlsonntag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Filiale abgegeben werden müssen.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahl direkt vor Ort im Wahlamt wahrzunehmen.
Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung dieser wichtigen Hinweise im Falle einer Briefwahl.
Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Guschl (07263/607-13) und Frau Pasch (07263/607-15) gerne zur Verfügung.
Hier können Sie den Wahlscheinantrag online beantragen:
Wahlscheinantrag online
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen für die Bundestagswahl
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.