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Landtagswahlen 2026

Die Wahlbenachrichtigungen für die am Sonntag, 08. März 2026 stattfindende Landtagswahl werden in den nächsten Tagen allen Wahlberechtigten zugestellt. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 14. Februar eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss bis spätestens Freitag, 20. Februar, 12:00 Uhr, Einspruch bzw. einen Antrag auf Berichtigung einlegen. Wir verweisen hierzu auf die öffentliche Bekanntmachung über das Recht zur Einsicht in das Wählerverzeichnis. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung sorgfältig aufzubewahren, damit sie am Wahltag im Wahllokal vorgelegt werden kann. Auf die Möglichkeit der Briefwahl wird hingewiesen.

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06. März, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Neckarbischofsheim, Bürgerbüro, Alexandergasse 2, 74924 Neckarbischofsheim, beantragt werden.

Wahlscheinantrag bequem per Internet
Für die Landtagswahl am Sonntag, 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 LWO). Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstand gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@neckarbischofsheim.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro (Telefon 06266/791-15)