Buchführungshelfer anmelden
Die Hilfeleistung in Steuersachen oder die Buchführungshilfe ist den Steuerberatern vorbehalten.
Hinweis: Unzulässig ist auch die den Rechtsanwälten vorbehaltene Beratung in arbeits- oder sozialversicherungsrechtlichen Angelegenheiten.
Bei den verbleibenden Tätigkeiten unterscheidet man Tätigkeiten, die jedermann ausüben darf, und solche, für die eine weitere Qualifikation notwendig ist. In jedem Fall müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihrer zukünftigen Betriebsstätte
Bezugsort
Geben Sie in der Ortswahl den Standort Ihrer Betriebsstätte an.
Verfahrensablauf
Bei der Gewerbeanmeldung muss die gegebenenfalls erforderliche Qualifikation nicht nachgewiesen werden. Es ist auch keine Erlaubnis seitens der Finanzbehörden erforderlich.
Hinweis: Werden Tätigkeiten, für die eine bestimmte Qualifikation erforderlich ist, jedoch ohne entsprechende Qualifikation vorgenommen, ist mit Maßnahmen der Finanzbehörden sowie Abmahnungen von Konkurrenten wie z.B. Steuerberatern zu rechnen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Je nach Gemeinde fallen unterschiedliche Kosten an.
Sonstiges
Wenn Sie die genannten Anforderungen erfüllen, müssen Sie diese Tätigkeiten verantwortlich erbringen, das heißt Sie dürfen sich zwar der Hilfe von Mitarbeitern bedienen, müssen aber selbst die tatsächliche und rechtliche Verantwortung für die Ausführung des Auftrags übernehmen. Bei Gesellschaften müssen die zur Vertretung berechtigten Personen die genannten Anforderungen erfüllen.
Rechtsgrundlage
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- §6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistungen in Steuersachen
30.01.2024 Oberfinanzdirektion Karlsruhe in Vertretung für das Finanzministerium