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Änderung der Hauptsatzung

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat der Stadt Neckarbischofsheim am 25.11.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen:

§ 1 Änderung bisheriger Satzungsvorschriften

(1) Der Abschnitt III „Ausschüsse des Gemeinderats“ mit den §§ 4 – 8 wird gestrichen.

(2) § 10 Abs. 2 Nr. 2.1. wird wie folgt neu gefasst:

Die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan bis zum Betrag von 25.000,00 € im Einzelfall;

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.

Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Neckarbischofsheim geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Neckarbischofsheim, den 25.11.2025

gez.

Thomas Seidelmann
Bürgermeister

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