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Bauvoranfrage für das Grundstück Bahnhofstr. 7

Beteiligung der Öffentlichkeit zur vorgesehenen Wohnbebauung des Grundstücks Bahnhofstr. 7, Flst.-Nr. 10907 in Neckarbischofsheim

Bei der Stadt Neckarbischofsheim wurde eine Bauvoranfrage zur Errichtung von Wohngebäuden auf dem Grundstück Bahnhofstr. 7 eingereicht.

Für den überplanten Bereich ist der nachfolgend abgebildete Lageplan (nicht maßstäblich) mit einer Kennzeichnung des Grundstücks maßgebend. Das Plangebiet umfasst das Flurstück Nr. 10907 (blau markiert).

Ziel und Zweck der Planung

Es ist das Ziel der Bauvoranfrage zu klären, ob auf dem Grundstück vier Wohngebäude mit insgesamt 35 Wohnungen mit Tiefgaragenstellplätzen und der Möglichkeit einer Kita oder Tagespflege vorstellbar sind.

Öffentliche Auslegung

Die eingereichten Planunterlagen werden im Zeitraum vom 02.02.2026 bis 16.02.2026 im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2, Zimmer 1, zu den üblichen Sprechzeiten öffentlich ausgelegt.

Darüber hinaus sind die Unterlagen unter der Internet-Anschrift www@neckarbischofsheim.de abrufbar.

Eine Strategische Umweltprüfung nach den §§ 38 bis 46 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist entbehrlich.

Während der Auslegungsfrist können der Stadt Neckarbischofsheim Stellungnahmen unter der E-Mail-Anschrift juergen.boehm@neckarbischofsheim.de elektronisch übermittelt werden.

Sie können auch in Schriftform übersandt (Stadt 74924 Neckarbischofsheim, Alexandergasse 2) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie z. B. Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse etc., zustimmen.

Gemäß Artikel 6 Abs. 1c und 1e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den betroffenen Personen gegenüber genutzt.

Neckarbischofsheim, den 30.01.2026

Thomas Seidelmann, Bürgermeister

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