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Bundesweite Gebührenerhöhung bei Personalausweisen ab 7. Februar 2026

Ab Samstag, 7. Februar, stiegen bundesweit die Gebühren für die Ausstellung von Personalausweisen. Die Anpassung erfolgte auf Grundlage einer Bundesverordnung und gilt damit auch für das Bürgerbüro Neckarbischofsheim. Ein Ermessen der Stadt Neckarbischofsheim, die Kostensteigerung nicht weiterzugeben, besteht aufgrund der bundeseinheitlichen Vorgaben der „Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung“ nicht. Die Anpassung der Gebühren wurde am Freitag, dem 06.02.2026, im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht. Daraufhin wurden die Gebühren durch das Rechenzentrum angepasst

Was ändert sich konkret?

Die Gebühren für den Personalausweis erhöhen sich wie folgt:

  • Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
  • Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Die Gebühr für ein Lichtbild, das direkt im Bürgeramt erstellt wird, bleibt unverändert bei 6 Euro.

Warum wird es teurer?

Gründe für die Erhöhung sind gestiegene Herstellungs- und Verwaltungsaufwände. Ziel ist eine weiterhin kostendeckende Durchführung der Leistungen, die mit den bisherigen Gebühren nicht mehr gegeben war.

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