Fälligkeit der Grund- und Gewerbesteuer sowie Hundesteuer
Zum 16.02.2026 werden die 1. Rate der Grundsteuer und der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen zur Zahlung fällig. Die Hundesteuer ist am 12.02.2026 fällig.
Wir bitten die Steuerschuldner um Beachtung.
Den Teilnehmern am SEPA-Lastschriftverfahren wird fristgerecht abgebucht.