Grabsteinprüfungen werden im Februar durchgeführt
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist der jeweilige Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um möglichen Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale kontrolliert werden muss.
Die Grabmalprüfungen auf den Friedhöfen der Stadt Neckarbischofsheim sind ab dem 28.02.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Sachkundigen der Grabstein Inspektor GmbH durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei mit moderner Messtechnik und ohne sogenannte Rüttelprobe. Dabei müssen die Grabmale einem Prüfdruck von 300 Newton (ca. 30 kg) standhalten.