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Grillstellen im gesamten Kreisgebiet bis auf Weiteres gesperrt

Nachdem zum 19. Juni bereits die Grillstellen in den Wäldern der Rheinebene geschlossen werden mussten, weitet das Kreisforstamt als Untere Forstbehörde diese Schutzmaßnahme nun auf das gesamte Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises aus. „Wir wollten zunächst noch etwas abwarten in den Regionen des Kreises, die im Vergleich zum Rheintal etwas kühler und weniger waldbrandgefährdet sind. Leider gibt es im Moment keine Aussicht auf Regen, und das lässt in der gesamten Region die Waldbrandgefahr ansteigen. Deshalb müssen wir nun ab einschließlich Freitag, 10. Juli, alle Feuerstellen in den Wäldern des gesamten Kreisgebiets schließen“, erklärt Manfred Robens, Leiter des Kreisforstamtes, die Maßnahme. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Kreises unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.

Nach der letzten Hitzewelle haben sich die Temperaturen zwar wieder normalisiert, der Regen fiel allerdings bis auf einige Gewitterzellen spärlich aus. Der Deutsche Wetterdienst weist in seinem Waldbrandgefahrenindex ab 10. Juli die Gefahrenstufe 4 für den Rhein-Neckar-Kreis aus. Die maximal möglicheGefahrenstufe beträgt 5. Mit Stufe 4 wird die Waldbrandgefahr bereits als hoch eingestuft. Schon kleinste Glutreste oder Funken können trockenes Gras, Laub oder Bodenvegetation entzünden und sich bei den derzeitigen Bedingungen rasch zu einem Waldbrand entwickeln. Um einem solchen möglichen Waldbrand vorzubeugen, sperrt daher die Untere Forstbehörde die Feuerstellen und Grillplätze bis auf Weiteres. Waldbrandgefahr: Darauf sollten Waldbesuchende achten Zur Brandprävention sind außerdem weitere wichtige Regeln zu beachten: Zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober gelten in unseren Wäldern besondere Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz vor Bränden. In diesem Zeitraum ist das Rauchen im Wald strikt verboten, da bereits ein kleiner Funke ausreichen kann, um ein Feuer auszulösen. Ebenso wichtig ist es, Rettungswege wie Waldwege und Zufahrten stets freizuhalten. Sie müssen jederzeit für Feuerwehreinsatzfahrzeuge zugänglich sein. Beim Parken von Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass sie nur auf befestigten, vorgesehenen Parkplätzen abgestellt werden. Heiße Auspuffanlagen können leicht trockenes Gras oder Laub entzünden. Die Einhaltung dieser Regeln ist entscheidend, um Waldbrände zu verhindern und die Sicherheit in unseren Wäldern zu gewährleisten. Das Kreisforstamt appelliert deshalb an alle Waldbesuchenden, verantwortungsvoll zu handeln und Rücksicht auf Natur, Tiere und Mitmenschen zu nehmen. Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung oder Verstöße gegen das Rauchverbot im Wald sind ordnungswidrig und mit erheblichen Bußgeldern belegt. Das Kreisforstamt bittet um Verständnis für die Sperrungen und ruft dazu auf, entdeckte Feuer umgehend per Notruf der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle unter der Notfallnummer 112 zu melden.

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